Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2000/30: Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) · 62 Seiten

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dienst/Reformierte Medien bezeichne n ihn als wichtige und interessante politische Innovation. Suisseculture, Interpreten-Gesellschaft, SMV , STV und Musikrat betonen die Wichtigkeit eines permanenten Diskurses über die Umsetzung des Leistungsauftrages gerade im Kulturbereich. Der Musikrat hält fest, es sei unumgänglich, dass der Beirat mit genügend finanziellen Mitteln ausgestattet werde.

Skeptisch bis ablehnend zur Idee eines aussenstehenden Beirats äussern sich CSP, LPS, Kantone AG, ZG, UR; UBI, SW, ASW, RRR, CRR, CTVR, KAGEB, AZ-Mediengruppe. Zur Begründung ihrer Ablehnung unterstreichen zahlreiche Eingaben (Kantone SO, UR, OW, VS, LU, FR, JU, GE; FRC, ACSI, RDRS, RTSR, Publikumsrat DRS, CRRT sowie die SRG-Mitgliedgesellschaften RGB und RFZ) den Nutzen der bestehenden Publikumsräte, welche die Ansprüche der Gesellschaft wesentlich besser spiegelten als ein einziges zentralistisches Organ des Bundes. Die SP bemängelt demgegenüber die ungenügende Unabhängigkeit und die unzureichenden Ressourcen der Publikumsräte, der SGB kritisiert ihre enge Verflochtenheit mit der SRG. Die CSP bezeichnet die existierenden Gremien als recht wirkungslos, der Gewerbeverband spricht ihnen die Fähigkeit zur unabhängigen Kontrolle des Service public ab. Die SVP betrachtet die Publikumsräte als zu sehr SRG-hörig, wehrt sich aber gegen den Beirat, der als zentralistisches Organ die Mitwirkung des Publikums ausschliesse.

6.2.6.2 Modalitäten der externen Kontrolle

Die konkrete Ausgestaltung der externen Kontrolle hat zahlreiche Bemerkungen ausgelöst. Der Presserat unterstützt zwar die Idee eines gesellschaftlichen Diskurses mit der SRG, die Möglichkeit von Langzeitbeobachtungen und die Finanzierung des Gremiums aus den Empfangsgebühren. Das vorgeschlagene System bedeute aber eine Überregulierung. Statt eines Beirats schlägt er eine vom Bundesrat gewählte Eidg. Kommission für Medienbeobachtung vor, welche für alle Medien zuständig ist, sich der SRG wegen des Leistungsauftrages aber etwas intensiver widmen würde. Sie hätte keine Aufsichts-, sondern nur Anregungsfunktion und würde den Bundesrat beraten. Diese Idee wird zumindest in ihren Grundzügen unterstützt durch SP, Kantone SZ und ZG; SRG, Arbus, Bischofskonferenz, Konsumentenforum, Stiftung Wahrheit in den Medien. Kath. Mediendienst/Reformierte Medien lehnen das Modell des Presserates hingegen ab, da die kritische Begleitung auf die SRG zu beschränken sei. Daneben sei aber die Idee einer Kommission zur kontinuierlichen Beobachtung der allgemeinen Medienentwicklung weiter zu verfolgen.

Die im Entwurf vorgeschlagene Ausgestaltung des Beirats wird von verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmern namentlich unter dem Aspekt der Grösse des Gremiums sowie der Vertretung der Regionen diskutiert. Der Kanton VD verlangt eine dezentrale Organisation und eine bessere Umschreibung der Rolle des Beirates. Auch die Kantone AI, AR, GL, SG, SH und TG halten fest, der Beirat könne seinen Zweck als reines Fachgremium nicht erfüllen und müsse besser im Publikum und den Regionen verankert werden, was eine erhebliche Vergrösserung der Mitgliederzahl – gemäss Entwurf 9 bis 11 Personen - bedinge. (Für einen grösseren Beirat sind auch Kanton GR, SRG, SSM, Suisa, STV, Suisseculture, SMV; dem Kanton BL erscheint die Grösse hingegen als ausreichend ). Nach Ansicht des Kantons BS sollte der Beirat personell so dotiert werden, dass aus seiner Mitte Ausschüsse zur wirksamen Betrachtung der sprachregionalen Programme gebildet werden können; als Mittel gegen eine übermässige Zentralisierung könnten in diese sprachregionalen „Chap-