Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/19: Strafprozessordnung · 108 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 48Fedlex · Ergebnisbericht
tik383. Als alternative Lˆsung zu Art. 187 wird f¸r polizeiliche Einvernahmen von Auskunftspersonen ein generelles Aussageverweigerungsrecht vorgeschlagen.384
Bei der Regelung ¸ber Stellung und Einvernahme der Auskunftsperson (Art. 188 und 189) wird beanstandet, dass es unbefriedigend sei, eine Aussagepflicht (Art. 188 Abs. 1) ohne Sanktionsmˆglichkeit zu statuieren.385 Andere w¸rden die Auskunftsperson lieber ganz von der Aussagepflicht befreien bzw. entgegen Art. 188 Abs. 1 keine Differenzierung nach Art der Auskunftsperson vornehmen.386 Bei Art. 189 wird v.a. eine ƒnderung angeregt, in dem Sinn, dass bei Kindern unter 15 Jahren eine kindgerechte Ermahnung zur Wahrheit gen¸ge, ohne Hinweis auf die mˆglichen Straffolgen.387
8.5 5. Kapitel: Sachverst‰ndige (Art. 190-199)
Zu den wenigen Reaktionen, die diese Bestimmungen ausgelˆst haben, gehˆren in Bezug auf Art. 192 Abs. 2 der Vorschlag, das rechtliche Gehˆr auch dann einzuschr‰nken, wenn der Zweck der Untersuchung gef‰hrdet w¸rde388 oder der Gegenstand der Expertise oder die Person des Gutachters von vornherein klar sind389; zu Art. 194 Abs. 1 wird angemerkt, der Gutachter m¸sse auch Hilfspersonen beiziehen kˆnnen390, bei den Abs. 2-4 werden die Kompetenzen des Gutachters zu selbst‰ndigen Ermittlungshandlungen hinterfragt391. Im Zusammenhang mit Art. 197 Abs. 1 wird vorgeschlagen, die beschuldigte Person mit dem Ergebnis des Gutachtens zu konfrontieren, bevor sie die Mˆglichkeit zur Stellungnahme erh‰lt.392
8.6 6. Kapitel: Sachliche Beweismittel (Art. 200-206)
Zu dieser Materie finden sich sehr wenige Bemerkungen, in der Regel redaktioneller Art. In der Sache sind zu nennen: bei Art. 204 Abs. 2 der Vorbehalt zugunsten der Rechte des Opfers (Art. 163 Abs. 4 und 5); in Art. 206 wird die Gleichstellung der Arztzeugnisse mit den amtlichen Berichten von zwei Organisationen als problematisch angesehen.393
383 VD, SAV, Uni ZH. 384 BE; f¸r Anwesenheitsrecht der Verteidigung: AJP. 385 AG, AI, ZH, LPS; in diese Richtung auch VD. 386 AR, SH bzw. CVP. 387 DJS, EKF, Wyss et al., SKGb. F¸r generellen Verzicht auf diesen Hinweis: BE. 388 BE, SZ. 389 Avocats GE. Gegen diese Einschr‰nkung aber DJS, SAV. 390 SG, TG, StA GE, VBJAZ. 391 Avocats GE, SAV, StA AG. 392 SG, VBJAZ. BE weist darauf hin, dass Gelegenheit nicht zur Kommentierung, sondern nur zur Stellung von Erg‰nzungs- oder Erl‰uterungsfragen zu geben ist. 393 SAV, Uni GE.