Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/19: Strafprozessordnung · 108 Seiten
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Art. 222 (Voraussetzungen der Fahndung) Abs. 1: ausdehnen auf alle Personen,
deren Anwesenheit im Verfahren erforderlich ist403; Abs. 2: Ñgesuchte Personì durch ÑBeschuldigteì ersetzen404.
9.3 3. Kapitel: Freiheitsentzug, Untersuchungs- und Sicherheitshaft (Art. 223-253; Fragenkatalog Ziff. 4.1, 4.2)
9.3.1 1. ñ 3. Abschnitt: Allgemeines; Polizeiliche Anhaltung, Nacheile, Razzia; Vorl‰ufige Festnahme (Art. 223-232)
Im 1. Abschnitt, Allgemeines (Art. 223-225), wird zun‰chst die Regelung betreffend Fesselung (Art. 223 Abs. 4) als zu eng kritisiert.405 Bei der Benachrichtigung gem‰ss Art. 225 treten verschiedene Vernehmlasser daf¸r ein, dass diese generell nur auf Wunsch der inhaftierten Person stattfinden soll.406 Kommentiert wird auch Abs. 4 derselben Bestimmung sowie der Alternativvorschlag der Kommission OHG407: die Mehrheit der Vernehmlasser bef¸rwortet hier die im Vorentwurf vorgesehene Benachrichtigung von Amtes wegen408. Zum Teil wird auch vorgeschlagen, den Gegenstand der Benachrichtigung zu erweitern409.
Auch die drei Bestimmungen des 2. Abschnitts, Polizeiliche Anhaltung, Nacheile, Razzia (Art. 226-228) werden vergleichsweise wenig kommentiert. Bei der polizeilichen Anhaltung (Art. 226) wird bemerkt, die Regelung mache f‰lschlicherweise den Eindruck, abschliessend zu sein410; andere werfen die Frage auf, was mit den Personendaten geschehe, wenn sich der Verdacht nicht erh‰rtet411. Bei der Nacheile (Art. 227) wird empfohlen, in Abs. 2 statt der ‹bergabe an die zust‰ndige Behˆrde auch deren Benachrichtung gen¸gen zu lassen412. Im Zusammenhang mit der polizeilichen Razzia (Art. 228) treten zwei Vernehmlasser f¸r eine pr‰zisere, engere Umschreibung der Voraussetzungen ein.413
Bei den Bestimmungen ¸ber die vorl‰ufige Festnahme (Art. 229-232) steht die Frist von 24 Stunden zur Entlassung oder Zuf¸hrung an die Staatsanwaltschaft im Zen-
403 AG, BL, BE, LU, SO, SG (auch Zeugen),TG, ZH, CAPP, SVSP, VSPB. 404 AG, BL, BE, LU (ÑBeschuldigte und zwingend nˆtige Zeugenì), SO, TG, ZH, CAPP, VSPB. 405 Sollte bei jedem Transport mˆglich sein: LU, SZ, ZG; auch bei Drohung: SO, TG, KKPKS, SVSP; auch bei Transport mehrerer Personen: BE, SO, TG, KKPKS, SVSP, Konferenz SMV; auch bei Gefahr der Zerstˆrung oder Beseitigung von Beweismitteln: BE, FR, SO, TG, KKPKS, SVSP, VSPB. 406 BE, FR, LU, SZ, SO (nur der Angehˆrigen von Amtes wegen), SG, TG, Konferenz SMV, SVSP, VSPB. 407 Dieser lautet: ÑDas Opfer wird umgehend ¸ber wesentliche Haftentscheide wie die Anordnung der Untersuchungshaft oder die Entlassung von Beschuldigten aus dem Freiheitsentzug informiert, wenn es dies verlangt hat.ì 408 AR, BL, SH, VD, Nottelefon; Benachrichtigung von Amtes wegen, ausser Opfer habe ausdr¸cklich verzichtet: COROLA, DJS, EKF, Wyss et al., Intervention, SKGb, SPV. F¸r Vorschlag Kommission OHG: ZH, Uni ZH. 409 Auch Flucht der beschuldigten Person: BL (alle haftrelevanten Tatsachen), SG, Nottelefon, DJS, EKF, Wyss et al., Intervention, SKGb. Alle Tatsachen, die f¸r die psychische oder physische Integrit‰t des Opfers relevant sind (z.B. Aids): SG. 410 SG, TG, ZH (auch Anhaltung zur Verhinderung von Straftaten sollte erfasst sein), StA GE, SVSP, Uni GE, VSPB. 411 LU, DSB, EDSB. 412 BE, SZ, SO, TG, ZH, VSPB. F¸r Streichung von Abs. 2: KKPKS, SVSP. 413 AJP, SAV. F¸r Streichung (schon durch die allg. Bestimmungen des Kapitels erfasst): Avocats GE.