Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/7: Nationalbankgesetz (NBG) · 145 Seiten
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Revision des Nationalbankgesetzes Vernehmlassungsergebnisse
Der Kanton LU betont, dass die Stabilität der Preise zu den wichtigsten Aufgaben der Nationalbank gehöre. Da aber vor allem in rezessiven Phasen eine einseitige Politik der stabilen Preise negative Auswirkungen auf die Beschäftigung haben könne, begrüsst LU ausdrücklich die Erwähnung des Gesamtinteresse des Landes und schlägt zudem folgende Präzisierung des
2. Satzes des Notenbankauftrags vor: „........ Sie strebt die Preisstabilität unter Berücksichti-
gung der Konjunktur- und Beschäftigungslage an.“
Der Kanton GL findet, dass der Auftrag sehr stark auf die Preisstabilität ausgerichtet sei. Sollte die Preisstabilität im Gesetz enthalten bleiben, müssten auch noch Kriterien wie Vollbeschäftigung und Wirtschaftswachstum in den Gesetzestext aufgenommen werden.
Der Kanton BS unterstützt diese Forderung und schlägt folgende Formulierung vor: „Aufgabe der Nationalbank ist es, stabile monetäre Rahmenbedingungen zu schaffen, um Vollbeschäf-
tigung, Wachstum und Preisstabilität zu fördern.“
Der Kanton VS schliesslich teilt die Auffassung der FDK, dass Preisstabilität ein wichtiges Ziel darstelle. Er empfiehlt aber, zusätzlich speziell auch die Interessen des Tourismus im Notenbankauftrag zu erwähnen, da diese Branche stark von Wechselkursschwankungen betroffen sei.
SPS, SGB und SKV weisen darauf hin, dass die Geldpolitik das wirksamste Mittel zur Beeinflussung der konjunkturellen Entwicklung, insbesondere von Arbeitslosigkeit und Teuerung, sei. Dementsprechend müsse der Auftrag, die Geldpolitik im Gesamtinteresse des Landes zu führen, in Zusammenhang mit Art. 100 BV interpretiert werden. Sie schlagen folgende Formulierung vor: „Die SNB führt die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Lan-
des. Sie stabilisiert die konjunkturelle Entwicklung; insbesondere trägt sie zur Verhütung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Teuerung bei.“ Da die Geldpolitik die Teuerung
nicht bekämpfen könne, ohne durch hohe Zinsen oder eine Aufwertung des Frankens das Wirtschaftswachstum zu verringern, könne das Ziel der Preisstabilität nie ohne Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung erreicht werden. Deshalb könnte gemäss SPS und SGB eine Priorisierung der Preisstabilität nur begründet werden, wenn die sozialen und volkswirtschaftlichen Kosten der Teuerung deutlich höher wären als die entsprechenden Kosten der Arbeitslosigkeit, was nach den schmerzhaften Erfahrungen der 90er Jahre kaum jemand behaupten könne. Die Preisstabilität dürfe deshalb nicht höher gewichtet werden als das Ziel der Vollbeschäftigung.
Auch gemäss den Grünen setzt der Expertenvorschlag den Auftrag, die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes zu führen, in keiner Art und Weise um. Sie wei-
sen darauf hin, dass die Forderung nach Preisstabilität vor allem theoretisch begründet
sei und empirisch der Nachweis fehle, dass Teuerungsraten unter Werten von 10 – 20 % schädliche Auswirkungen auf die Realwirtschaft haben. Vielmehr könne eine zu restriktive Geldpolitik das Trendwachstum einer Volkswirtschaft schmälern und sich langfristig negativ auf die Arbeitslosigkeit auswirken. Zudem behinderten zu niedrige Teuerungsraten realwirtschaftliche Anpassungsprozesse: Beispielsweise bei Nominallohnrigiditäten wirkten positive Inflationsraten als „Schmierfett“ und erleichterten Reallohnanpassungen. Schliesslich weisen die Grünen darauf hin, dass in der Theorie die Gefahren einer Deflation oft unterschätzt werden. In Anlehnung an den Bericht der Expertengruppe schlagen sie deshalb folgende Formulierung für den Notenbankauftrag vor: „Die SNB soll die Wirtschaft angemessen mit Geld versorgen und ihr so ermöglichen, ihr Produktionspotential auszuschöpfen. Sie achtet da-
bei auf eine stetige Preisentwicklung.“
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