Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/7: Nationalbankgesetz (NBG) · 145 Seiten
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Revision des Nationalbankgesetzes Vernehmlassungsergebnisse
Auch der VSV hält fest, dass der vorgeschlagene Notenbankauftrag mit seiner engen Fokussierung auf Preisstabilität gegen den Verfassungsauftrag verstösst. Er schlägt vor, den Noten-
bankauftrag auf die Führung der Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des
Landes zu beschränken.
3.3.4 Freiwirtschaftliche Vorschläge
Die FBS und die INWO stellen die Sicherung der langfristigen Kaufkraftstabilität des Geldes als Notenbankaufgabe in den Vordergrund. Sie verwenden dabei ausdrücklich den Begriff „Kaufkraftstabilität“ anstelle von „Preisstabilität“, da „Preisstabilität“ zu sehr an Einzelpreise erinnern würde. Die Stabilisierungspolitik müsse über die Geldmenge erfolgen entsprechend der Quantitätstheorie des Geldes nach Silvio Gesell resp. Dr. Th. Christen. Beantragt wird folgende Formulierung: „Die Nationalbank führt die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes. Dabei beachtet sie die konjunkturelle Entwicklung. Sie gewährleistet
eine mittel- und langfristige Kaufkraftstabilität mittels Geldmengensteuerung.“ Die FBS
würde dem noch anfügen, dass Kaufkraftstabilität eine maximale Abweichung von 1 % Inflation pro Jahr gemessen am Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) bedeute.
3.3.5 Vorschläge für die exakte Wortwahl
Was die genaue Wortwahl angeht, erachten die CVP und die SNB die Formulierung „sie gewährleistet die Preisstabilität“ als etwas zu ambitiös, da „gewährleisten“ eine Art Garantiekomponente enthalte. Sie würden daher den Ausdruck „sie sichert die Preisstabilität“ vorziehen.
Der SGB hält die Formulierung „gewährleistet“ für völlig unakzeptierbar. Selbst wenn das Inflationsziel priorisiert werden sollte, müsste die Formulierung lauten: „.... Sie strebt Preisstabilität an und beachtet dabei das Ziel einer ausgeglichenen konjunkturellen Entwicklung.“
Die FRSP möchte im Notenbankauftrag von der „allgemeine Konjunkturentwicklung“ sprechen, um deutlich zu machen, dass sich die Geldpolitik nicht in den Dienst einzelner Branchen stellen darf.
Bei der französischen Formulierung weisen die LPS und die SNB darauf hin, dass die bisherige Version „elle assure la stabilité du niveau des prix“ zu Fehlinterpretationen Anlass geben könnte (z.B. nach inflationärem Schock restriktive Geldpolitik bis das ursprüngliche Preisniveau wiederhergestellt ist). Sie schlagen deshalb die Formulierung „elle assure la sta-
bilité des prix“ vor.
3.4 Notenbankaufgaben (Art. 5 Abs. 2 – 4)
Zur vorgeschlagenen Konkretisierung und Aktualisierung der Notenbankaufgaben äussern die Kantone SH und NE sowie die SVP ausdrücklich ihre Zustimmung.
Der Kanton JU schlägt vor, in Abs. 2 Bst. a die Funktion der SNB als lender of last resort explizit zu nennen.
Die Post begrüsst es, dass in Abs. 2 Bst. b die Bargeldversorgung ausdrücklich als Aufgabe der SNB erwähnt wird. Sie weist darauf hin, dass die Post einen Teil des Distributionsnetzes zur Bargeldversorgung bereitstellt. Diese Aufgabe, welche die Post im Interesse der gesamten
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