Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/7: Nationalbankgesetz (NBG) · 145 Seiten

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Revision des Nationalbankgesetzes Vernehmlassungsergebnisse

FR, BL, AR, GR und AG halten zusätzlich fest, dass sie die oft gehörten Forderungen nach einer Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle oder des individuellen Abstimmungsverhaltens des Direktoriums ablehnen.

Auch die SPS und der SGB begrüssen die Einführung der Rechenschaftspflicht. Für sie

steht im Vordergrund, dass die SNB häufig mit Zielkonflikten zwischen Inflationsbekämpfung und Beschäftigungszielen konfrontiert werde. Der Entscheid, wie diese Zielkonflikte zu lösen sind, sei ein politischer. Deshalb brauche es regelmässige Absprachen mit dem Bundesrat über die geldpolitischen Prioritäten. Selbstverständlich ist es für die SPS und den SGB, dass das SNB-Direktorium auch den Bankrat über seine Geldpolitik und seine entsprechenden Absichten informiert, wie das übrigens bereits heute der Fall ist.

Die economiesuisse und der SAV stimmen der vorgeschlagenen Regelung der Rechenschaftspflicht und Information ebenfalls zu, halten aber die Umschreibung im Expertenbericht

– im Gegensatz zum Gesetzestext – für etwas missverständlich, da einmal von einer „rückwärtsorientierten Berichtspflicht“ und das andere Mal von einer „zukunftsgerichteten“ Orientierung gesprochen wird. Sie betonen, dass eine bloss rückblickende Orientierung von Bundesversammlung und Öffentlichkeit mit einer umfassenden und zeitgemässen Rechenschafts- und Informationspflicht einer unabhängigen Notenbank nicht zu vereinbaren wäre.

Für die Kantone UR, BS und NE geht die vorgeschlagene Rechenschaftsablage gegenüber Bundesversammlung und Öffentlichkeit zu wenig weit. UR und BS schlagen vor, dass die SNB Parlament und Öffentlichkeit regelmässig an direkt den Medien zugänglichen Veranstaltungen Red und Antwort stehen soll. Auch die SPS möchte die Rechenschaftsablage gegenüber der Bundesversammlung nicht nur in den zuständigen Parlamentskommissionen durchführen, sondern wünscht, dass sich die SNB einer Parlamentsdebatte stellt. Eine Alternative wären öffentliche Hearings.

Ebenfalls für mehr Öffentlichkeit bei der Rechenschaftsablage spricht sich der VSV aus, der den Vorschlag einer dreiteiligen Rechenschaftsablage gegenüber Bundesrat, Bundesversammlung und Öffentlichkeit ablehnt und fordert, dass die SNB den Souverän, das Parlament und eine parlamentarische Expertenkommission gemeinsam und öffentlich über ihre Geldpolitik und die zu treffenden Massnahmen informiert.

Als absolut ungenügend erachten die Grünen die vorgeschlagene Rechenschaftspflicht. Sie bezweifeln, dass der Bundesrat über ausreichende Ressourcen verfügt, um seine diesbezügliche Verantwortung wahrzunehmen. Auch bemängeln sie, dass die Diskussionen zwischen Bundesrat und SNB unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Um eine breite Öffentlichkeit an der geldpolitischen Diskussion teilhaben zu lassen, empfehlen sie ebenfalls, die Rechenschaftsablage der Nationalbank gegenüber der Bundesversammlung nicht anlässlich von Kommissionssitzungen, sondern im Parlament durchzuführen. Schliesslich sei die grösstmögliche Transparenz bei der Information der Öffentlichkeit anzustreben (Offenlegung des Entscheidverfahrens, Transparenz in Bezug auf Prognosemodelle, Simulation von Alternativszenarien).

Zu weit gefasst ist die Rechenschaftspflicht demgegenüber für den Kanton SZ: Er möchte die Berichterstattung an die zuständigen Kommissionen auf die „getroffenen Entscheide im

Rahmen der Geld- und Währungspolitik“ einschränken.

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