Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/7: Nationalbankgesetz (NBG) · 145 Seiten

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Revision des Nationalbankgesetzes Vernehmlassungsergebnisse

Post zur Postbank werden sollte – zu kurz: Erstens biete die Post mit der Abwicklung des Massenzahlungsverkehrs im Gegensatz zu den Banken eine Dienstleistung an, welche die Banken untereinander nicht anbieten. Zweitens würden die politischen Zeichen für eine Postbank derzeit eher schlecht stehen, weshalb es verfehlt sei, im Hinblick auf eine bloss potenzielle Ungleichbehandlung die Postkontogelder bereits heute auszuschliessen. Eine Ungleichbehandlung wäre daher erst gegeben, wenn einerseits die Postfinance die Banklizenz erteilt und andererseits das Anbieten des Massenzahlungsverkehrs gegenüber den anderen Banken sistiert würde. Sollte der Gesetzgeber diesen Fall abdecken wollen, wäre die Liste der für die Mindestreserven geltenden Bilanz-Aktiven in Übereinstimmung mit der Definition der kurzfristigen Verbindlichkeiten, welche zur Berechnung der notwendigen Mindestreserven zu berücksichtigen sind, auf Verordnungsstufe zu regeln.

5.4.4 Kreis der mindestreservepflichtigen Institute

Der Kanton JU wirft die Frage nach einer Ausweitung der Mindestreservepflicht auf weitere Finanzmarktteilnehmer, wie beispielsweise die Versicherungsgesellschaften auf.

Die SNB schlägt vor, im Gesetz vorzusehen, dass die SNB auf dem Verordnungsweg Emit-

tenten von elektronischem Geld sowie weitere Emittenten von Zahlungsmitteln der

Mindestreservepflicht unterstellen könne, wenn deren Tätigkeit die Umsetzung der Geldpolitik erheblich zu beieinträchtigen drohe. Sie begründet dies damit, dass in Anbetracht des raschen Wandels auf den Finanzmärkten der Kreis der mindestreservepflichtigen Unternehmen mit dem Begriff „Bank“ dereinst zu eng gefasst sein könnte. Beispielsweise wäre es möglich, dass im Zusammenhang mit der Herausgabe von elektronischem Geld nebst den Banken auch andere Finanzinstitute zu Emittenten von Geld werden. Eine starke Ausbreitung von privatem Geld, das von Nichtbanken ausgegeben würde, könnte die Nachfrage nach Notenbankgeld unter jenes Niveau zurückgehen lassen, das für die operative Umsetzung der Geldpolitik erforderlich ist. Eine Unterstellung der Emittenten von elektronischem Geld oder anderen Zahlungsmitteln unter die Mindestreservepflicht würde die erforderliche Mindestnachfrage nach Giroguthaben der SNB sicherstellen.

5.4.5 Ausgestaltung der Mindestreservepflicht (Höhe des Satzes, Verzinsung, etc.)

Der Kanton VS betont, dass es wichtig sei, eine Verzinsung der Mindestreserven nicht von vornherein auszuschliessen. Der Kanton ZG wirft die Frage auf, ob mit der vorgesehenen Gesetzesgrundlage die Einführung einer Verzinsung der Mindestreserven auf dem Verordnungsweg juristisch überhaupt möglich wäre.

Generell auf die Bedeutung konkurrenzfähiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen

weisen der Kanton JU, die FDP, SVP, economiesuisse, der SAV und der SGV hin und betonen, dass die Mindestreserveregelung nicht zu einem Wettbewerbsnachteil von Schweizer Banken gegenüber ausländischen Instituten führen dürfe. Die SBV, RBA und der VSKB betonen, dass auf eine Verschärfung der heutigen Bestimmungen zur Kassenliquidität zu verzichten sei, da die sich daraus ergebenden, betrieblich nicht notwendigen Kosten die Konkurrenzfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes schwächen würden.

Die Grünen sind der Auffassung, dass die Währungsreserven der SNB in erster Linie dem Finanzplatz Schweiz dienen. Diese würden allerdings die Finanzinstitute nicht mehr kosten als die übrigen Steuerzahlerinnen und –zahler. Die Grünen möchten dieser „Subventionierung“ der Finanzbranche entgegenwirken, indem die Finanzinstitute unverzinsliche Reser-

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