Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/23: Totalrevision der Tabakverordnung · 40 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern Ergebnisbericht zur Vernehmlassung

Totalrevision Tabakverordnung

SKIV, SRF, VST und VSTH sind der Meinung, die Vorgaben für Ort und Grösse seien für andere Tabakwaren als Zigaretten nicht nötig. LU, VSIG und VSZF möchten die Grösse der Warnhinweise auf 25% und 35% der Fläche beschränken. Dementsprechend müsse auch die Fläche für Warnhinweise auf grossen Packungen (Fläche >75 cm2) von 26.25 cm2 auf 18.75 cm2 begrenzt werden. Die Packungen seien viel Grösser als bei Zigaretten. Andere Tabakprodukte als Zigaretten würden sonst diskriminiert.

VSIG und VSZF verlangt, dass im Falle einer Verkleinerung der Warnhinweise für Zigaretten ebenfalls die Warnhinweise für andere Tabakwaren verkleinert werden.

Artikel 15 Gestaltung der Schadstoffangaben und Warnhinweise

VS, EKTP, die GPS, ZHMBA und 12 Gesundheitsorganisationen (AT, BEG, CIPRET FR, CIPRET VD, FMH, FSG, KLS, LLLU, PA, VSFNE, ZHSUP, ZüriRF) wollen vorschreiben, dass die Schriftgrösse so gewählt werden muss, dass der Text 80% des weissen Feldes des Warnhinweises beansprucht.

EKTP und PA möchten sicherstellen, dass nur die Standardschrift Helvetica verwendet wird, und abgeänderte Versionen wie "Narrow" oder Kursivschrift nicht zugelassen sind.

Gestaltung

BAT empfiehlt, die internationalen Standards zu übernehmen, die weder die schwarze Schrift noch den weissen Hintergrund vorschreiben. Ausserdem benachteilige der weisse Hintergrund einige Marken gegenüber anderen (FRP).

Auch die schwarze Umrandung sei in den internationalen Abkommen nicht vorgeschrieben und solle deshalb in der Schweiz nach Meinung von der CVP, CISC, CVCI, FRP, GASTRO, JTI und SOTA nicht eingeführt werden. Sie trage ausserdem nicht zur objektiven Information bei (FDP, ECON, SGV), schränke die Wirtschaftsfreiheit ein (JTI) und verunstalte die Packungen (FRP, VSIG, VSZF). CISC, JTI und SOTA machen darauf aufmerksam, dass der Text ohne den schwarzen Rahmen grösser und somit lesbarer aufgedruckt werden könnte.

FRP, JTI, SKIV und VST verlangen, dass der Text unten auf der Packung aufgedruckt werden muss, unter Beibehaltung der Zentrierung.