Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/23: Totalrevision der Tabakverordnung · 40 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern Ergebnisbericht zur Vernehmlassung
Totalrevision Tabakverordnung
4. Abschnitt: Täuschungsschutz, Werbung, Abgabe
Artikel 16 Täuschungsschutz
VS, die GPS, EKTP, SAJV, ZHMBA und 15 Gesundheitsorganisationen (AT, BEG, CIPRET FR, CIPRET VD, FMH, FSG, IMSP, KLS, LLAG, LLCH, LLLU, SEAAK, SGAM, SHS, VSFNE) betonen, dass die Abbildung von Zigarettenpackungen in der Werbung die Warnhinweise im richtigen Grössenverhältnis abbilden muss. EKTP empfiehlt, den Täuschungsschutz nicht mit einer abschliessenden Aufzählung zu regeln, sondern analog Art. 19 LMG mit einem "usw." zu ergänzen.
FR kritisiert, dass keine Strafe bei schwerer Nichtbeachtung dieses Artikels vorgesehen sei.
Verbot der Anpreisung mit Bezug auf die Gesundheit
ECON, BAT und JTI verlangen, dass die Industrie neuartige, weniger schädliche Zigaretten bewerben darf, sofern das BAG die entsprechende Bewilligung erteilt. Diese Werbung soll auch Angaben zu einem potentiellen Gesundheitsnutzen dieser Produkte enthalten können.
BS und EKTP machen darauf aufmerksam, dass im deutschen Text klargestellt werden muss, dass Anpreisungen verboten sind, welche die Gesundheitsschädigung des Tabakkonsums in Frage stellen. EKTP und SGAM empfehlen, im französischen Text "publicitaire" wegzulassen, um die Umgehung der Verordnung zu verhindern. Dies entspreche auch besser der deutschen Version.
Verbot von Begriffen, die eine geringere Schädlichkeit vortäuschen
AR, GR, NE, FRC, ZHMBA und ZüriRF befürworten das Verbot von Begriffen, die vortäuschen, ein Tabakprodukt sei weniger schädlich.
VS, GPS, EKJ, PJ, SAJV und 10 Gesundheitsorganisationen (AT, BEG, CIPRET FR, CIPRET VD, FSG, IMSP, KLS, SGPG, SHS, VSFNE) empfehlen, die Liste der verbotenen Ausdrücke nicht abschliessend zu formulieren und möchten ".. und ähnliche" beifügen. SANTE findet, mit der Klammerbemerkung werde die Betonung auf die ausgewählten Begriffe und nicht auf das Verbot gelegt, und beantragt die Streichung der Klammerbemerkung.
2 Parteien (FDP, LPS), ECON, BAT, CISC, Denner, FRSP, JTI, PM, PROMARCA, SGV, SRF, SW, VSIG, VSTH sprechen sich gegen das Verbot dieser Bezeichnungen aus, falls sich diese unmissverständlich auf den Geschmack beziehen. Mit diesen Begriffen würden sich die Marken unterscheiden, was auch im Sinn der Konsumentinnen und Konsumenten sei. PROMARCA schlägt vor, in einer Zusatzinformation zu präzisieren, was die verschiedenen Begriffe bedeuten. FRP stellt fest, dass die WHO-Tabakrahmenkonvention diese Begriffe weiterhin zulässt und verlangt eine Angleichung. Die LPS, CP, JTI, GASTRO, VSIG, VSTH sind gegen ein Verbot dieser Begriffe, wenn davon geschützte Marken betroffen sind. Laut JTI ist eine Verordnung keine ausreichende Basis, um die Rechte auf geistiges Eigentum einzuschränken.
7 Kantone (AG, AR, BS, NE, TI, VS, ZG), 2 Parteien (GPS, SP), 3 eidgenössische Kommissionen (EKA, EKJ, EKTP), 15 Gesundheitsorganisationen (AT, BEG, CIPRET FR, CIPRET VD, FMH, FSG, IMSP, KLS, LLAG, LLCH, LLLU, SEAAK, SGPG, SHS, VSFNE) und 2 Jugendorganisationen (PJ, SAJV) verlangen, dass Begriffe wie "light" und "mild" nicht nur auf der Packung, sondern auch