Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/23: Totalrevision der Tabakverordnung · 40 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern Ergebnisbericht zur Vernehmlassung
Totalrevision Tabakverordnung
in der Werbung und für Promotionsartikel zu verbieten sind. Falls die Werbung vom Verbot ausgenommen würde, wäre dies ein Widerspruch zum Art. 18 LMG.
FRC begrüsst das Verbot von Bezeichnungen wie natürlich / naturrein. IMSP, SGPG sind der Meinung der Begriff "nikotinarm" müsse auch verboten werden.
Artikel 17 Werbung für Tabakerzeugnisse
CISC, PM und SW erklären sich mit den vorgeschlagenen Werbeeinschränkungen einverstanden. GR, SG, EKDF und CRIAD sind grundsätzlich einverstanden, kritisieren aber gleichzeitig die unpräzisen Formulierungen, die schlecht vollzogen und einfach umgangen werden können. FR und die CVP begrüssen die Anstrengungen, Jugendliche vor den Werbeeinflüssen zu Schützen. BS gibt zu bedenken, dass sich Jugendliche häufig unter Erwachsene mischen, was die Verordnung nicht genügend berücksichtige.
BS, FR, EKJ, GPS, PJ, SAJV und 17 Gesundheitsorganisationen (AT, BEG, CIPRET FR, CIPRET VD, FMH, FSG, GFS, KLS, LLAG, LLCH, LLLU, SEAAK, SGAM, SHS, VSFNE, ZHMBA, ZüriRF) verlangen, dass das Werbeverbot auch Sponsoringaktivitäten mit Namensnennung oder Logopräsenz einschliesst und sich nicht auf die klassische Werbung beschränkt. Auch die Kinowerbung (FMH, FRC) und die Werbung in den neuen Medien wie Internet, SMS oder MMS (FMH, GFS, SGIM) soll in der Verordnung geregelt werden. PA schlägt vor, den Begriff "Absatzförderung" statt "Werbung" zu verwenden, TI möchte den Titel in "Direkte und indirekte Werbung und Marketing für Tabakerzeugnisse" abändern.
GE, LU, SH, IMSP, LCH, SAMW und SGPG schlagen vor, die Plakatwerbung für Tabakprodukte nach Genfer Vorbild schweizweit zu verbieten.
FSG und SHS empfehlen, Sanktionen bei Verstössen festzulegen.
Örtliche Einschränkungen
GR, SG, EKDF, EKJ, die GPS, CRIAD, FSG, PJ, SAJV und ZHSUP meinen, dass die vorgeschlagene Umschreibung "Orte, wo sich hauptsächlich Jugendliche aufhalten" zu viel Interpretationsspielraum biete. Der Begriff "hauptsächlich" müsse präzisiert werden. Auch BS, FR, GPS, FRC, PJ und 13 Gesundheitsorganisationen (AT, BEG, CIPRET FR, CIPRET VD, FMH, FSG, KLS, LLLU, PA, SGAM, SHS, VSFNE, ZHMBA) kritisieren die ungenaue Formulierung und schlagen vor, die Tabakwerbung überall zu verbieten, wo sich Jugendliche aufhalten. Mit der Formulierung "... wo Jugendliche Zutritt haben" könne verhindert werden, dass die gesamte Öffentlichkeit gemeint sei. Die SP, EKA, SFA und SKS empfehlen ein explizites Werbeverbot in und um Schulen und Jugendtreffpunkte sowie um nahe gelegene Haltestellen, im Umkreis von 100 (SP, SKS) oder 200 Metern (EKA, SFA). SANTE schlägt vor, das Zeigen von Werbematerial auf Privatgrundstücken dort zu verbieten, wo diese an häufig von Jugendlichen benutzte Wege angrenzen.
Publikationen
GR, SG, EKDF, EKJ, GPS, PJ, SAJV und 8 Gesundheitsorganisationen (CIPRET VD, CRIAD, FMH, FSG, KLS, SGAM, SHS, ZHSUP) kritisieren die unpräzise Formulierung und empfehlen, "hauptsächlich" genau zu definieren oder aber wegzulassen. EKJ, GPS, SP, PJ, SAJV, CIPRET VD, FSG, KLS und SFA empfehlen ein Tabakwerbeverbot in Publikationen, die sich "unter anderem" oder "auch " an Jugendliche richten oder für Jugendliche bestimmt sind.