Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/204: Seilbahngesetz · 12 Seiten
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- Erteilung der Konzession für mehrere Anlagen: Einige Vernehmlassende sind mit dem
Vorschlag einverstanden (WIH, AI), es soll aber nicht als ein Obligatorium ausgestaltet werden, wenn eine Gesellschaft mehrere Betriebe in der gleichen Zone planen würde. FER dagegen will eine Verpflichtung für den Fall definieren, dass eine TU mehrere Anlagen im gleichen Gebiet plant. Besser wären jedoch wegen der Projektkosten und Konzessionsfristen die einzelnen Projekte zu etappieren. Die Kantone FR, NW, AG und das IKSS erachten diese Lösung als schwierig bzw. problematisch. Es brauche für jede Anlage ein eigenes
Konzessionsverfahren. Es komme vor, dass einzelne Anlagen den rechtlichen Anforderungen nicht genügen und zur Überarbeitung zurückgewiesen würden. Dies führe zur Verzögerung und blockiere das ganze Verfahren. Deshalb erscheine der Grundsatz „Eine Anlage – ein Verfahren“ als zweckmässiger. Dies träge auch den kantonsübergreifenden Anlagen besser Rechnung. Der Kanton JU schlägt vor, die entsprechende Bestimmung zu streichen.
- Grundsatz der raschen Entscheidung: Ein solcher Grundsatz sei im Interesse der Wirt-
schaftlichkeit der Anlagen im Gesetz zu verankern (SBS, CVP, STV), um das Ziel des Gesetzes, die Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren zu erreichen. In diesem Sinne sind weitere Anmerkungen aufgeführt, mit denen vorgeschlagen wird, im Gesetz eine maximale Frist (als Vorschlag 6 Monate) für die Behandlung der Konzessionsgesuche festzuschreiben (SAB, UR, Gastro Suisse, VS, FER, Zermatt Bergbahnen). Dies wäre auch im Sinne der Transparenz (Garaventa, WIH, FER, LPS), wenn das Gesetz einen zeitlichen Rahmen für das BAV für die Durchführung des Konzessionsverfahrens festlegen würde. Das Gesetz soll nach Ansicht der FDP sogar verschärfte Fristen für die Behandlung und
Ausstellung der Konzession vorsehen.
- Aussteckung: Diese Bestimmung wird begrüsst (VCS, pro natura); man hofft dass allfällige
Geländeveränderungen, die das geplante Werk bewirkt (Abfahrtspisten, Rodelbahnen) im Gelände visualisiert werden (WWF). Es wurden aber verschieden Detailfragen aufgeworfen, inwieweit ausgesteckt werden solle und inwieweit dies sinnvoll sei (CVP, Zermatt
Bergbahnen).
- Anhörung der Kantone und Gemeinden: Die Mitwirkung der Kantone und der Gemeinden
müsse in jedem Fall garantiert werden (VS, LPS). Es wird aber beantragt (LU) zu prüfen, ob den Kantonen zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen ein Beschwerderecht eingeräumt werden müsse und der Entwurf entsprechend anzupassen sei. Von den Gemeinden (Gemeinde Flims, Landschaft Davos Gemeinde, Gemeinde Arosa) dem Schweizer Gemeindeverband und den Kantonen GR und GL wird darauf hingewiesen, dass ihre Position gestärkt werden müsste. Die Kantone sollen die Meinung der Gemeinden beiziehen, da sie stark davon betroffen seien. Das Anhörungsrecht soll verankert werden, da sonst befürchtet wird, dass es vom Wohlwollen der Kantone abhänge, ob die Gemeinden zur Stellungnahme eingeladen werden oder nicht, oder sie wie eine Privatperson auf das Einspracheverfahren verwiesen würden. Auch die Frist zur Stellungnahme für die Kantone wurde angesprochen.
Für SAB sei die Frist von drei Monaten zur Stellungnahme zu kurz und sie schlagen
stattdessen vier Monate vor. Die CVP ist dagegen der Meinung die vorgesehenen drei Monate seien vernünftig. Der Passus solle sogar ergänzt werden mit dem Wort „innerhalb von drei Monaten“, womit ein Zeichen für speditives Vorgehen gesetzt werde.
- Vereinfachtes Verfahren: Der Artikel sei zu wenig griffig formuliert (WWF, FER) und
enthalte erklärungsbedürftige Begriffe; eventuell müsste diese Bestimmung nicht als ein eigenständiger Artikel, sondern im Artikel betreffend das ordentliche Verfahren integriert werden (Garaventa).
- Entsorgung von Aushub- und Ausbruchmaterial: Es wurden Zweifel geäussert, ob dieser
Artikel überhaupt notwendig sei (GR, GL, SZ). Er solle nur in Ausnahmefällen zum Zuge kommen. Wichtiger wäre eine Statuierung einer Pflicht der Gesuchsteller, ein
Materialbewirtschaftungskonzept einzureichen, welches aufzeigt, woher die Baustoffe