Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/204: Seilbahngesetz · 12 Seiten
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Eingaben von nicht eingeschriebenen Adressaten
NSBIV Zertifizierungsstelle SIBE Schweiz
Gemeinde Arosa
Gemeinde Flims
Landschaft Davos Gemeinde
Zermatt Bergbahnen
3 Auswertung der Stellungnahmen
Innerhalb der Vernehmlassung sind über 60 Stellungnahmen eingereicht worden. Die meisten haben sich allgemein zum vorgelegten Gesetzesvorentwurf geäussert, ein Teil hat auch konkrete
Änderungsanträge zu den Artikeln des Gesetzes gestellt.
3.1 Förderung der Seilbahnen
Die Vernehmlassungsteilnehmer haben auf die zentrale Bedeutung der Seilbahnwirtschaft für den gesamten Schweizer Tourismus hingewiesen. Die Seilbahnen bilden einen wichtigen Wirtschaftszweig weswegen dieser Bedeutung im Gesetzesentwurf angemessen Rechnung zu tragen sei.
Die Schweizer Seilbahnen seien als KMU anzusehen und seien mit denselben Problemen konfrontiert. Der Bundesrat habe diese in den letzten Jahren verschiedentlich thematisiert und bessere
Rahmenbedingungen in Aussicht gestellt. Diese Grundsätze sollen auch in der Ausgestaltung der Seilbahngesetzgebung ihren Niederschlag finden (SBS).
Zahlreiche Vernehmlassende (SBS, Schweizer Gemeindeverband, GR, GL, SAB, UR, SHV, FR)
äusserten sich zum Thema Förderung der Seilbahnen. Eine solche soll im Gesetz verankert werden. Vorgeschlagen wurde eine Ergänzung des Zweckartikels. Das Gesetz soll gemäss diesen Vorschlägen der Stärkung der Seilbahnbranche dienen. Der Bund soll im Rahmen der Regionalpolitik die
Entwicklungsmöglichkeiten der Seilbahnbranche fördern.
Einige der Vernehmlassenden weisen auf die Neue Regionalpolitik des Bundes hin, mit der neue noch unbekannte Instrumente vorgesehen werden (GR, GL). Das bisherige Instrument – das Bundesgesetz über die Investitionshilfe für Berggebiete – soll abgelöst werden. Wie diesbezüglich neu damit umgegangen werden soll, soll aufgezeigt werden (LU).
Es wurde auch vorgeschlagen (SAB, UR), dass die zuständigen Bundesämter eine zweckdienliche Alternative vorlegen sollen, sofern die Förderung der Seilbahnen nicht im Rahmen der Neuen
Regionalpolitik umgesetzt werden könnte. Als Beispiel wird ein neues Seilbahnfördergesetz oder eine Regelung im Rahmen eines neuen Tourismusgesetzes genannt.
Drei der Vernehmlassenden (SP, SVP, AR) begrüssten ausdrücklich, dass mit dem vorgelegten Entwurf kein eigentliches Seilbahnfördergesetz geschaffen werde und der Versuchung widerstanden worden sei, unter dem Titel des Tourismus und der Randregionen, einen Anspruch der Anlagen auf staatliche Unterstützung im Gesetz festzuschreiben (SVP).
Der Kanton AR ist auch der Meinung, dass die Förderung der Seilbahnunternehmen nicht in das Seilbahngesetz gehöre.
Die SP findet es zwar zweckmässig, jedoch solle aufgezeigt werden, mit welchen Finanzie-
rungsmodellen und Förderinstrumenten der Bundesrat seine umfassende Kompetenz im Seil-
bahnwesen wahrzunehmen gedenkt.
3.2 Kompetenzteilung
Die grösste Kritik betrifft die neue Zuständigkeitsregelung. Eine neue Regelung sei nicht notwendig. Dies wird damit begründet, dass das heutige System einwandfrei funktioniere.