Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/204: Seilbahngesetz · 12 Seiten
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Zusammenfassung der Ergebnisse
Es wird allgemein begrüsst, dass ein Seilbahngesetz geschaffen und damit eine Vereinfachung der Verfahren mit entsprechend erhöhter Rechtssicherheit angestrebt wird. Diesbezüglich wird ein Handlungsbedarf anerkannt. Auch die Beibehaltung der Konzessionierungspraxis sowie die
Überführung der dafür geltenden Grundsätze von der Luftseilbahnkonzessionsverordnung ins Personenbeförderungsgesetz werden positiv aufgenommen.
Unbestritten ist ferner die geplante Harmonisierung des Seilbahngesetzes mit der Seilbahnrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2000/9EG), wobei in einzelnen Punkten noch offene, vor allem technische Fragen bestehen (z. B. Anwendung für Schlepplifte und für bestehende Anlagen).
Auf breite Kritik (vor allem Kantone, Seilbahnverband SBS und IKSS) stösst hingegen die geplante Kompetenzregelung. Die Verschiebung der Zuständigkeit für Schlepplifte und Kleinluftseilbahnen von den Kantonen zum Bund wird wegen des heute gut funktionierenden Systems grundsätzlich abgelehnt. Zudem werden Kostensteigerungen befürchtet, was die Seilbahnbranche nicht verkraften könnte. Wenn schon eine Vereinfachung der Verfahren angestrebt wird, sollte dies zu einer
Kostenreduktion führen. Die Kostenfrage spielt auch im Zusammenhang mit den Gebühren eine Rolle.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der geplanten Neuen Regionalpolitik vermissen mehrere der Vernehmlassenden im Gesetz eine Bestimmung zur wirtschaftlichen Förderung von Seilbahnen bzw. der Seilbahnbranche - andererseits lehnen dies einige wenige explizite ab.
Ebenfalls kontrovers aufgenommen wird die vorgesehene finanzielle Absicherung der (bestehenden) Rückbaupflicht. Sie wird sowohl grundsätzlich abgelehnt, als auch ausdrücklich unterstützt.
Zahlreiche Fragen werden zu den umwelt- und raumplanungsrechtlichen sowie wirtschaftlichen Voraussetzungen zur Erteilung des Transportrechts und der Betriebsbewilligung gestellt. Weitere in der Vernehmlassung behandelte Themen sind die Verfahren (Inhalt, Ablauf, Methode, Dauer,
Mitwirkung), die Behandlung von Nebenanlagen (Pisten, Beschneiungsanlagen), Statistik,
Personalausbildung, Arbeitsrecht, Ausführungsbestimmungen, Enteignungsrecht, Delegation von Aufsichtsaufgaben, Mineralölsteuer, Postsachentransporte, Beförderungsbestimmungen.