Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/205: Verordnungspaket zum neuen Chemikalienrecht · 99 Seiten
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berücksichtigen, dass eine Umstellung in den Firmen in der Regel auf Jahresende erfolgen sollte. Dementsprechend seien auch die Übergangsfristen anzupassen.
Für SRF sind die aus einer raschen Umsetzung resultierenden besseren Rahmenbedingungen und die Erhöhung der Wettbewerbsmöglichkeiten ein zentrales Anliegen. EV und VSSI halten fest, dass sich damit die Schweizer Firmen auch im Handel mit Europa möglichst bald auf klare und einheitliche, grenzüberschreitende Grundlagen stützen könnten.
Eine rasche Inkraftsetzung, resp. eine rasche Umsetzung des vorliegenden Verordnungspaketes, wird auch von verschiedenen politischen Parteien (CVP, FDP, SVP), von Umweltorganisationen (aefu, GP, WWF) sowie von EKL, SSI, VBSA und einer Gruppe von Kantonen (NE, SO, TI und VS) verlangt. Nicht geäussert zum und insofern keine Probleme mit dem vorgesehenen Datum für die Inkraftsetzung haben FR, LU, OW und VD. Im Zusammenhang mit dem Inkraftsetzen hält FDP fest, dass genügend Zeit für eine gründliche Vorinformation aller Beteiligten vorhanden sein müsse. Für aefu ist eine rasche Anpassung an das Europäische Recht deshalb wünschenswert, weil man sich bezüglich Chemikalien heute in einer ausserordentlich unübersichtlichen Lage befinde, wo weder die Mengen noch die Zahl der sich im Umlauf befindlichen Chemikalien genau bekannt seien. SSI wertet den raschen Ersatz des veralteten Giftgesetzes als besonders positiv.
Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer aus der Wirtschaft (ACIMA, AGVS, ecoswiss, econom, HKBB, KVS, Lonza, Pharma, SGCI, SKW, SRF, Swissmem, VSLF und VSSI), politische Parteien (CVP und SVP), mehrere Kantone (NE, SO, TI, VS), Umweltorganisationen (GP und WWF) sowie SGARM und VBSA nehmen bei ihrer Forderung nach einer raschen Inkraftsetzung auch Bezug auf die Entwicklung des Chemikalienrechts in der EU und sprechen sich zum jetzigen Zeitpunkt gegen ein Abwarten, resp. gegen eine Rücksichtnahme auf die Debatte zu REACH aus (vgl. 4.5). NE spricht sich unter Berücksichtigung der Entwicklung in der EU (REACH/GHS) für eine rasche Inkraftsetzung des vorliegenden Paketes aus. Die nachfolgenden Anpassungen ans neue Recht der EU würden dadurch erleichtert. Auch für VS werden nachfolgende Anpassungen, selbst wenn diese bereits in 1-2 Jahren fällig werden, dadurch erleichtert. Gemäss TI ist die Ablösung des Giftgesetzes seit langem vorbereitet und kommuniziert worden. Entsprechend sei bei vielen betroffenen Kreisen inklusive den Behörden bereits reagiert worden und Vorbereitungen seien getroffen worden, die eine Rückkehr zum, resp. einen Verbleib beim alten System, nicht sehr sinnvoll machen würden. SO befürwortet trotz der sich mittelfristig abzeichnenden Änderungen im Bereich der EU-Chemikalienpolitik die möglichst rasche Inkraftsetzung des neuen schweizerischen Chemikalienrechts. Für SO werden die Vorschriften im Chemikalienbereich durch den Umstieg auf die EG-Regelungen in Zukunft sowieso einem regen Wandel unterliegen, ein Abwarten der nächsten EG-Gesetzesänderung mache deshalb wenig Sinn.
4.3 Vollzug
Für ecoswiss, SGCI und VSLF wird mit der Organisation des Bundesvollzugs dem integralen Charakter des Verordnungsrechts Rechnung getragen. FDP hält fest, dass eine integrale Organisationsstruktur auch zusätzliche Synergien bzgl. des Verfahrens und der durch die Behörden eingesetzten Ressourcen mit sich bringen kann. Gemäss AGVS, ecoswiss, SGCI, swissmem und TVS könnten aus der neuen integralen Organisationsstruktur noch vermehrt Synergien ausgenutzt werden, was positive Auswirkungen auf die Verfahren und die einzusetzenden Ressourcen hätte. EKK würdigt die Aufgabenteilung unter den Bundesbehörden insgesamt positiv. Prométerre begrüsst ebenfalls grundsätzlich den vorgesehenen Bundesvollzug mit der Anmeldestelle (AS) als Koordinatorin und den Beurteilungsstellen (BS) als Fachstellen. Auch BUL, SBV, SOV und SVLT erscheint die gewählte Organisationsstruktur für den Bundesvollzug zwar sinnvoll, sie halten jedoch kategorisch fest, dass Mehrkosten für Verwaltung und Organisation in jedem Fall untragbar seien. SUVA hinterfragt, inwiefern eine Beurteilungsstelle für Chemikalien zur Beurteilung von Neustoffen in der Schweiz überhaupt erforderlich ist.
Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer haben sich zur gemeinsamen Anmeldestelle (AS) für Chemikalien geäussert und diese durchgehend positiv gewürdigt. Sowohl Vernehmlassungsteilnehmer aus der Wirtschaft (AGVS, Ciba, ecoswiss, SGCI, swissmem und TVS) wie auch politische Parteien (CVP, FDP und LPS), einzelne Kantone (NE, VS) sowie EAWAG und Swissgranum unterstützen die Schaffung einer gemeinsamen AS explizit. TVS hält fest, dass dies ein erster Schritt in die richtige Richtung sei. CVP und Swissgranum begrüssen insbesondere den damit verbundenen Wegfall von Parallelanmeldungen, resp. die Vermeidung von Doppelspurigkeiten. LPS begrüsst den vorgeschlagenen Bundesvollzug mit der AS als « guichet unique », welches die verschiedenen Meinungen zusammenbringt. EAWAG findet die gemeinsame Bewertung von Gesundheits- und Umweltschutzaspekten in einer AS für Chemikalien eine gute Lösung.
Unterschiedlich aufgenommen wird die separate Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel. BUL, SBV, SOV, SVLT und VSGP begrüssen explizit die Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel (PSM) beim BLW. Demgegenüber bedauern BS, SZ sowie GSG und UK, dass die Zulassung von PSM eine eigene Anmeldestelle benötigt. Von GR wird dies bemängelt. AfA NW hält fest, dass es für die kantonalen Vollzugsorgane, die betroffenen Unternehmen und die Bevölkerung einfacher wäre, wenn auch für die Zulassung von PSM die