Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/205: Verordnungspaket zum neuen Chemikalienrecht · 99 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 17Fedlex · Ergebnisbericht
den Inverkehrbringerbetrieben umgelagert werden wird. LU verweist am Beispiel hormonaktiver Stoffe auf die Grenzen der Selbstkontrolle und auf die Notwendigkeit einer forcierten Grundlagenforschung und einer soliden Kontrolltätigkeit, damit allfällige negative Auswirkungen frühzeitig erkannt und behoben werden können. AI und SH fordern, dass die Grundzüge der Marktkontrolle, welche den Kantonen obliegt, in allen Verodnungen übereinstimmend definiert werden.
Wirkungsvolle Marktkontrollen werden auch von Konsumentenorganisationen gefordert. SKS erachtet eine Überwachung der Selbstkontrolle als sehr wichtig. Die notwendigen personellen und fachlichen Ressourcen dazu müssten unbedingt zur Verfügung gestellt werden. acsi und FRC verlangen effektive Kontrollen zur Überprüfung der Selbstkontrolle bei inländischen und importierten Produkten. Aus Sicht von Coop wird durch den Wegfall des bisherigen personenbezogenen Bewilligungssystems der administrative Aufwand der Kantone merklich verringert. Diese Einsparungen dürften aber nicht durch neue, intensive Marktkontrollen überkompensiert werden. Die Marktkontrollen sollten vielmehr stichprobenweise erfolgen zwecks Kontrolle der Selbstkontrolle. SBB verlangt eine zumindest stichprobenweise Prüfung der Sicherheitsdatenblätter bezüglich ihrer Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität und zwar durch eine neutrale Stelle, die gleichzeitig Meldestelle sei, für den Fall, dass Unternehmen ihrer SDB-Lieferpflicht nicht nachkommen würden. Die heutige Praxis zeige, dass die geltenden Vorschriften bezüglich des SDB den Bedürfnissen der Bezüger nicht genügten.
aefu hält es für schwierig, Hersteller und Verwender darauf zu verpflichten, die Toxizität von Altstoffen bei weitgehender Absenz publizierter, toxikologischer Daten abzuklären. Wie schliesslich eine Überprüfung der Selbstkontrolle erfolgen solle, bleibe unklar.
Einzelne Vernehmlassungsteilnehmer haben sich im Zusammenhang mit dem Vollzug des neuen Chemikalienrechts auch zum Aufwand und zu den personellen und fachlichen Ressourcen vernehmen lassen. So bittet EKK nachdrücklich, dass dem Vollzug der für den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt besonders bedeutsamen Bereiche wie Kennzeichnung, Informationsaustausch, Kontrollen und Bewilligungen, höchste Priorität zukommt. EKK erwartet, dass die erforderlichen Mittel den zuständigen Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Auch SKS verlangt, dass die notwendigen personellen und fachlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere die Überwachung der Selbstkontrolle sei sehr wichtig. Für GP und WWF sind durch den andauernden Ressourcenabbau und den chronischen Personalmangel bei den Bundesämtern und den Kantonen die Marktüberwachung und die Kontrolle der Selbstkontrolle hinfällig und das gesamte System der Selbstverantwortung in Frage gestellt. NE ist der Meinung, dass die grosse Mehrheit der Kantone nicht die Ressourcen besitzt, um die von mehreren Kantonen geforderte zusätzliche Überprüfung der Einstufung von Zubereitungen und von Sicherheitsdatenblättern vorzunehmen. SZ und UK weisen darauf hin, dass die Kantone kaum Ressourcen und Personen zur Verfügung stellen werden, um Aufgaben des Bundes zu übernehmen, resp. zu vollziehen. Aus Sicht von GE und JU wird als Konsequenz der Liberalisierung und als Folge der Umsetzung des umfangreichen EG-Rechts der Aufwand der Kantone für die Überwachung zunehmen. FR hält grundsätzlich fest, dass das künftige Recht im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten angewendet werden wird.
4.4 Verhältnis zum europäischen Recht
Viele Vernehmlassungsteilnehmer haben sich zur Harmonisierung mit dem EG-Recht geäussert und diese praktisch durchgehend positiv gewürdigt. Verschiedene Wirtschafts- und Gewerbeverbände (AGVS, ecoswiss, HKBB, SDV, SGCI, swissmem, TVS, VSchS, VSGP und VSLF), einzelne Firmen (ACIMA, Ciba, Coop, EMS, Lonza) und Konsumentenorganisationen (acsi und FRC) sowie FDP und SGARM begrüssen dabei explizit die
Angleichung an das heute geltende EG-Recht.
Die Gründe, welche im Zusammenhang mit der positiven Würdigung der Angleichung an das EG-Chemikalienrecht angeführt werden, sind unterschiedlich. CVP, EPFL, Firmenich, SBB und SGAH begrüssen die Angleichung an das EG-Recht in ganz grundsätzlicher Weise.
Econom, FDP, IGK, SKW, TVS und weko begrüssen insbesondere den mit der Harmonisierung verbundenen Abbau bestehender Handelshemmnisse. Econom betont, dass dies unter Beibehaltung des bisherigen Schutzniveaus geschehe. ACIMA, AGVS, ecoswiss, FDP, HKBB, Pharma, SGCI, swissmem, VSAI, VSchS und VSLF halten in grundsätzlicher Weise fest, dass damit das Ziel dieser Totalrevision, nämlich ein modernes Chemikalienrecht zu schaffen und technische Handelshemmnisse abzubauen, weitgehend erreicht worden sei. Für HKBB und SGCI sind gewisse Nachbesserungen in verschiedenen Bereichen allerdings noch notwendig.
Auch verschiedene Kantone begrüssen die Angleichung an das EG-Recht (BE, BL, LU, TG, VD, ZG, ZH). Für BE ist dies ein wichtiger Schritt für eine Vereinfachung des Chemikalienhandels. Die Harmonisierung erleichtere insbesondere auch die Arbeit für die Vollzugsbehörden. Für BL wird damit der Verkehr mit Chemikalien zwischen den Mitgliedsländern der EU und der Schweiz erleichtert. Dies sei für die exportorientierte chemische Industrie und die im Chemikalienhandel tätigen KMU's in der Schweiz angesichts der hohen Importe/Exporte mit der EU von besonderer Bedeutung. TG begrüsst den Ersatz des veralteten Giftgesetzes der Schweiz durch das zeitgemässe EG-Chemikalienrecht grundsätzlich. Auch ZG begrüsst die Anpassung an die internationale Chemikaliengesetzgebung. Sowohl für BE wie für TG und ZG findet allerdings die Harmonisierung zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt statt.