Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/205: Verordnungspaket zum neuen Chemikalienrecht · 99 Seiten
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Verwendung von Düngern und Pflanzenschutzmitteln und fordern teilweise eine Ausdehnung auf andere Bereiche. Ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmer äussert sich auch zu den Anhängen. Tendenziell begrüssen die Kantone die Übernahme bzw. Beibehaltung von Verboten und Kennzeichnungsvorschriften, wohingegen die Wirtschaftskreise solchen Bestimmungen eher kritisch gegenüberstehen.
3.2.3 Biozidprodukteverordnung
Ein überwiegender Teil der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst die Harmonisierung mit der Richtlinie 98/8/EG. Allerdings wird von einzelnen Vertretern der Wirtschaft die Unübersichtlichkeit der Verordnung bedauert. Es sei unabdingbar, dass den Adressaten der Verordnung Vollzugshilfen zur Verfügung stehen. Verschiedene Kantone verlangen eine Harmonisierung mit der Freisetzungsverordnung. Zudem müsse für Produkte mit gentechnisch veränderten Organismen / Mikroorganismen eine Haftpflichtregelung aufgenommen werden. Die Wirtschaft erachtet die in der Verordnung vorgesehenen Bearbeitungsfristen der Behörden als zu lang. Auf der andern Seite seien die gewährten Übergangsfristen zu knapp bemessen. Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer aus der Wirtschaft verlangen die Streichung einzelner Zulassungsarten, da diese nicht EU-konform seien. Hinsichtlich der Sprachanforderungen machen Vertreter der Wirtschaft darauf aufmerksam, dass ein Sicherheitsdatenblatt auch in Englisch abgegeben werden dürfe. Es wird andererseits von einigen Vernehmlassungsteilnehmern kritisiert, dass der Behörde Unterlagen in Englisch abgegeben werden dürfen. Sie verlangen, dass die Eingaben in einer Amtssprache zu erfolgen haben. Seitens der Wirtschaft wird begrüsst, dass der Erstanmelderschutz geregelt wird. Die Schutzfristen für Daten aus Tierversuchen seien aber zu erstrecken. Verschiedene Wirtschaftvertreter äussern sich zu Verboten und Einschränkungen. Abgelehnt wird das Verbot, wonach giftige Produkte nicht an private Endverbraucher abgegeben werden dürfen. Ebenfalls auf Widerstand stösst die Regelung, dass die Produktearten 15, 17 und 23 nicht zugelassen, registriert oder anerkennt werden können sollen. Diese Regelung würde nicht der Richtlinie 98/8/EG entsprechen. Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer äussern sich zu den Kompetenzen und lehnen die Zuständigkeit der Kantone im Bereich der Voranfragepflicht ab. Wirtschaftskreise bringen vor, die Prüfung der Vollständigkeit und die Bewertung der Unterlagen sei Amtsaufgabe und dürfen nicht an öffentlichrechtliche Körperschaften oder Private übertragen werden. Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer aus der Wirtschaft verlangen, dass die Gebühren für Biozidprodukte gesenkt, oder/und zum Teil abgeschafft werden.
3.2.4 Chemikalien-Ein-und-Ausfuhr-Verordnung
Die Verordnung wird in allen hierzu eingegangenen Stellungnahmen begrüsst. Ein grosser Teil der Vernehmlassungsteilnehmer aus der Wirtschaft fordert, dass der Anhang 3 der PIC-Konvention als neuer Anhang 2 in die Verordnung aufgenommen werde. Damit werde die Rechtssicherheit und die Anwenderfreundlichkeit des Erlasses wesentlich erhöht. Einige Vernehmlassungsteilnehmer verlangen, dass der Titel der Verordnung überprüft wird. Er sei inhaltgerecht und aussagekräftiger zu wählen.
3.2.5 Verordnung über die Gute Laborpraxis
Die Überführung der bisherigen GLP-Bestimmungen in eine einzige Verordnung des Bundesrates ist unbestritten. Einzelne Kantone fordern, dass die Verordnung zu keinen unnötigen Erschwernissen und Doppelspurigkeiten bei Untersuchungen im Rahmen des Vollzuges der Gewässerschutz- und Umweltschutz-gesetzgebung führen darf.
3.2.6 Chemikaliengebührenverordnung
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer haben sich in grundsätzlicher Weise zur Höhe der Gebühren geäussert. Vernehmlassungsteilnehmer aus der Wirtschaft beurteilen die vorgeschlagenen Gebühren grundsätzlich als zu kostspielig und damit insbesondere für die KMU's als innovationshemmend. Die Gebühren für neue Biozide seien beispielsweise derart hoch, dass das Produkteangebot in unerwünschtem Ausmass reduziert werden dürfte. Zu Bemerkungen Anlass gaben auch die Gebühren für Meldungen und Mitteilungen. Diese würden in sehr grosser Zahl anfallen und seien adäquat zu reduzieren. Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer aus der Wirtschaft regen an, den Kostendeckungsgrad der Dienstleistungen zu überdenken. Verschiedene Kostendeckungsgrade für ChemV, VBP und PSM seien äusserst fragwürdig. Eine weitgehende Harmonisierung solle angestrebt werden. Einzelne Kantone wünschen eine Vorgabe für die Gebührenverordnungen der Kantone, bzw. dass die Gebührenerhebung durch die kantonalen Vollzugsbehörden verbindlich geregelt werde. Zahlreiche Kantone beantragen die Aufnahme einer Kostenregelung für Beanstandungen im Rahmen des kantonalen Vollzugs.