Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/205: Verordnungspaket zum neuen Chemikalienrecht · 99 Seiten
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3.2.7 Verordnung des EDI über die Einstufung von Stoffen
Die Verordnung über die Einstufung von Stoffen ist unbestritten. Einzelne Vernehmlassungsteilnehmer verlangen
jedoch Klarheit in Bezug auf schweizerische und europäische offizielle Einstufungen.
4 Bemerkungen zu bereichsübergreifenden Themen (Details)
4.1 Ausführungen zu Qualität, Struktur und formellen Aspekten des Vernehmlassungspaketes
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer haben sich ausschliesslich oder im Weiteren zur Qualität des Paketes als Ganzes geäussert. So wird das vorliegende Verordnungspaket von EKK, FKS, FSHBZ, photosuisse, Sika, SSI, SVIAL, Swiss Tabac, VBSA, VSSM und weko explizit als Ganzes positiv bewertet, resp. ohne Einwände gutgeheissen (ML). Für econom trägt die Vorlage insgesamt zur Revitalisierung der Wirtschaft und zur Stärkung des Produktionsstandorts Schweiz bei. FKS hält fest, dass das Verordnungspaket zu "einer europaweiten Vereinheitlichung des Chemikalienrechts mit positiven Auswirkungen auf die Schweiz" führen wird. EKK und SKS sind erfreut über die Verbesserungen beim Konsumenten- und Umweltschutz. SBMV begrüsst grundsätzlich die Vereinfachung des Chemikalienrechts und die stärkere Gewichtung der Selbstverantwortung. EAWAG betont, dass die vorliegenden Verordnungsentwürfe generell einen sehr guten Eindruck machen.
Demgegenüber schlägt EIO vor, das ganze Paket ersatzlos zu streichen. Es bestehe kein dringender Handlungsbedarf. VSGP äussert Bedauern über die gestiegenen Anforderungen sowie über die Komplexität gewisser Verfahren und der Gesamtstruktur des Paketes, begrüsst aber insgesamt die Harmonisierung mit dem geltenden EG-Recht.
Die integrale Struktur der Verordnungsentwürfe wurde nahezu in allen hierzu eingegangenen Stellungnahmen positiv gewürdigt. Sowohl Verbände und Vernehmlassungsteilnehmer aus der Wirtschaft (ACIMA, AGVS, ecoswiss, EV, KVS, Lonza, Pharma, SGCI, swissmem, TVS, VSchS, VSLF, VSSI und VSSM), wie auch zahlreiche Kantone (AI, AR, BL, BS, GL, GR, NE, AfA NW, SH, SO, SZ, TG und ZH) sowie EAWAG, GSG und UK befürworten explizit, dass sowohl gesundheits- wie auch umweltrelevante Aspekte in den Verordnungsentwürfen integral geregelt werden.
EAWAG wertet die Verknüpfung von Umwelt- und Gesundheitsschutz auf Verordnungsebene insgesamt als Fortschritt. Für SSI wird mit der Zusammenlegung der verschiedenen Schutzziele in einem Verordnungspaket die Transparenz verbessert. BL betont, dass die vorgeschlagene Struktur dem Vorschlag des Bundesrates in der Botschaft ChemG zur Schaffung eines integralen Verordnungsrechts entspricht. VSSM regt insbesondere aus Sicht der Anwender an, dass mittel-, bis langfristig sogar eine Zusammenführung auf Gesetzesstufe angestrebt wird. Demgegenüber würdigt EKK, dass mit der gewählten Struktur Gesundheits- und Umweltschutz auf Gesetzesstufe weiterhin getrennt geregelt werden. Für aefu stellt sich grundsätzlich die Frage, ob durch ein Verordnungspaket dieser Breite das angestrebte „integrale" Verordnungsrecht überhaupt geschaffen werden kann. Von VD wird bedauert, dass der Arbeitnehmerschutz im Geltungsbereich der ChemV fehlt. Für GE hätten die umweltgefährdenden Stoffe bereits im ChemG einbezogen werden müssen. Die jetzige Lösung sei wenig befriedigend und verkompliziere die Anwendung. GE würde deshalb die Beibehaltung der StoV, die sich nur auf das USG abstützt, vorziehen.
Verschiedene Verbände und Vernehmlassungsteilnehmer aus der Wirtschaft (ACIMA, Ciba, ecoswiss, SGCI, SKW, SRF, Swissmem, VSchS und VSLF) fordern, dass die Terminologie innerhalb des PARCHEM-Paketes vollständig vereinheitlicht wird. Auch AgorA und IFELV verlangen, dass eine grössere Kohärenz der Texte untereinander gesucht wird. VBSA hält fest, dass die Schweizerische Umweltschutzgesetzgebung mittlerweile ein sehr umfassendes Regelwerk sei, welches bereits jetzt grössere Inkonsistenzen hinsichtlich der Terminologie aufweise. VBSA bittet deshalb, durchgängig identische Begriffe zu verwenden. So sei bspw. der Begriff "gefährlich" in der ChemV mit der kommenden Verordnung über den Verkehr mit Abfällen bzw. mit den entsprechenden Erlassen über den Transport gefährlicher Güter auf der Strasse oder auf der Schiene abzustimmen.
Bezüglich Adressatenfreundlichkeit (KMU's, Chemikalienanwender) und Rechtssicherheit sind die Verordnungen aus Sicht von SGCI, Swissmem, VSchS und VSLF noch weiter zu verbessern. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer (AgorA, BUL, IFELV, SBV und SVLT) regen insbesondere mit Bezug auf die vielen Verweise an, dass der Bund die verschiedenen und komplexen Zusammenhänge zwischen den Verordnungstexten optimal koordiniert und vereinfacht. Für SVP stellt sich die Frage, ob durch die sehr komplexen und schwer verständlichen Querverweise die Rechtssicherheit gewährleistet sei. AR, GL, LU, SO und GSG beantragen, dass die personenbezogenen Vorschriften vereinheitlicht und in einem Erlass zusammengeführt