Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/205: Verordnungspaket zum neuen Chemikalienrecht · 99 Seiten

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Ciba und TVS halten fest, dass die Schweiz mit der Harmonisierung ein modernes und international anerkanntes Verordnungsrecht übernehme. Für Lonza wird mit dem neuen ChemG und den dazugehörenden Verordnungen eine möglichst weitgehende Harmonisierung mit dem EG-Recht erreicht. sgv erachtet es angesichts der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaft als richtig, dass das Schweizer Chemikalienrecht stark an jenes der EU angeglichen wird. SKW betont, dass die Schweiz auf einen freien Verkehr von internationalen Waren und Produkten angewiesen sei, da diese den grössten Anteil des Inlandmarktes ausmachen würden. Für VTS wird mit der Angleichung dem Wunsch und den Bedürfnissen der Schweizer Wirtschaft entsprochen. FSHBZ und Sika halten fest, dass dadurch die tägliche Arbeit stark vereinfacht werde. Für STIZ wird damit der Austausch zwischen den europäischen Giftinformationszentren erleichtert. Für VSS ist klar, dass sich auch künftige Richt- und Grenzwerte an EG-Vorgaben orientieren müssen. Für VLO werden damit insbesondere der Import und Export erleichtert. Begrüsst wird vor allem der Wegfall der Zulassungspflicht für die meisten Produkte. FRC und acsi finden die Harmonisierung sinnvoll, betonen aber, dass darauf geachtet werden muss, dass die Produkte korrekt beurteilt worden sind. EAWAG begrüsst die Harmonisierung auch grundsätzlich, bringt jedoch einzelne Vorbehalte vor. So seien insbesondere deutliche Veränderungen im Vollzug, genannt wird die Bewertung von PBT-Stoffen, welche die EU durch die Revision des Technical Guidance Documents im Jahre 2003 vorgenommen habe, sowie ganz allgemein die Altstoffbewertung nur mangelhaft berücksichtigt worden. Hplus wertet die Harmonisierung mit der EU für das Gesundheitswesen insbesondere in Bezug auf die den Anwendern zur Verfügung stehenden Informationen positiv. Der Anteil an Personal aus EU-Ländern sei im Schweizerischen Gesundheitswesen nämlich hoch.

Für EKK trägt die Harmonisierung mit der EU insgesamt zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und wegen der grösseren Produkteauswahl und der besseren Vergleichbarkeit insbesondere zum Schutz der Konsumenten bei. Auch econom und weko sehen aus den genannten Gründen Vorteile für die Konsumenten. SKS hofft, dass sich die mit der Angleichung an das EG-Recht verbundenen Vereinfachungen positiv auf die Konsumentensicherheit und den Umweltschutz auswirken werden.

Für GBI und SGB werden mit der Harmonisierung die Voraussetzungen geschaffen, um einen europaweit einheitlichen Arbeitnehmerschutz im Bereich des Umgangs mit Chemikalien zu definieren und umzusetzen. Dies sei auch im Hinblick auf die Personenfreizügigkeit von Bedeutung. Positiv stehen GBI und SGB auch der Ausweitung des Geltungsbereichs auf physikalische Gefährdungen und der Ablösung der Giftklassen gegenüber. AfA NW begrüsst die Harmonisierung, weil das EG-Chemikalienrecht den Arbeitnehmerschutz in allen Verfahren und Aspekten direkt miteinbeziehe und somit den Schutz der Arbeitnehmer insgesamt verbessere. Explizit gewürdigt wird, dass das SDB als wichtiges Instrument des Arbeitnehmerschutzes im beruflichen/gewerblichen Bereich für alle gefährlichen Chemikalien obligatorisch wird.

Viele Vernehmlassungsteilnehmer haben im Zusammenhang mit der Angleichung an das EG-Recht auch die

Übernahme des Einstufungs- und Kennzeichnungssystems der EU positiv gewürdigt. Zahlreiche

Wirtschaftsverbände und Vernehmlassungsteilnehmer aus der Industrie (ACIMA, AGVS, Coop, econom, ecoswiss, FKS, HKBB, Lonza, SGCI, SKW, swissmem, TVS, VSchS und VSLF) begrüssen die Ablösung der Giftklassen durch das Einstufungs- und Kennzeichnungssystem der EU explizit. Für FKS wird mit dem Wegfall der Giftklassierung Doppelarbeit für Schweizer Exporteure vermieden. Für Coop wird damit ein für die Konsumenten einheitliches Kennzeichnungssystem geschaffen, das eine klare Kommunikation der Risiken erlaube und innerhalb der ganzen EU einheitlich angewendet werde. SKS hält fest, dass eine Einschätzung der Gefahr, insbesondere auch das rasche Reagieren nach einem Zwischenfall oder Unfall einfacher werde. Die Vereinheitlichung der Kennzeichnung sei nicht nur für den Handel und die Importeure eine Vereinfachung, sondern auch den Privatpersonen dienlich, welche grenzüberschreitend einkaufen. Die Kommunikation des Systemwechsels der Kennzeichnung ist dabei für SKS äusserst wichtig. Nach SUVA führt die "neue" Kennzeichnung zu einer verbesserten Information der Anwender und zu einer Klärung der seit 1994 gültigen Übergangslösung. Auch der geringere Aufwand für die Betriebe beim Anmelden und Beziehen von Stoffen und Zubereitungen sei zu begrüssen. SBB begrüsst die Harmonisierung insbesondere wegen der Vereinfachungen beim Bezug und der Übernahme des Kennzeichnungssystems. Die Verwendung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen im Betrieb werde damit einfacher, ohne dass dadurch das bestehende hohe Schutzniveau preisgegeben werde.

Auch verschiedene Kantone (AI, AR, GL, GR, NE, SH, SZ, TI, VS ) sowie GSG und UK begrüssen in grundsätzlicher Weise die Übernahme des europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems. Für AR, NE, SZ, TI, VS sowie GSG und UK wird damit den Verbrauchern eine verbesserte Information über die Eigenschaften der Produkte übermittelt. Für AI und GL bringt der Wechsel insbesondere auch den Betrieben einige Erleichterungen. Gleiches trifft für SH insbesondere für Betriebe in den Grenzkantonen zu. Für AR und GR entspricht die Einführung einem längst fälligen Schritt und führt zu einer verbesserten Risikokommunikation gegenüber den Verwendern. Auch für SZ und UK ist dieser Schritt längst fällig, sie bezweifeln hingegen, dass eine verbesserte Risikokommunikation gegenüber den Verbrauchern sichergestellt werden kann.