Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/205: Verordnungspaket zum neuen Chemikalienrecht · 99 Seiten

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Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer seitens der Wirtschaft (ACIMA, AGVS, Ciba, Coop, ecoswiss, HKBB, IGK, KVS, Lonza, SGCI, SKW, Swissmem und VSLF) sowie FDP begrüssen explizit den vollständigen Systemwechsel, resp. die Einführung der Selbstkontrolle durch die Herstellerin.

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer haben auch zu einem möglichen Mutual Recognition Agreement (MRA) mit der EU Stellung genommen. econom begrüsst die Schaffung guter Rahmenbedingungen für ein MRA sehr. Eine Verbesserung des freien Warenverkehrs könne nur begrüsst werden. Für ACIMA ist die gegenseitige Anerkennung der Chemikalienregelungen zwischen der Schweiz und der EU (MRA) ein klar anzustrebendes Ziel. Das vorliegende Paket sei ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Coop begrüsst die Aufnahme von Gesprächen mit der EU auf der Grundlage der Vernehmlassungsunterlagen, um die Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen zu prüfen. SKW fordert ausdrücklich die Aushandlung eines MRA sowohl für geltendes wie auch für zukünftiges EG-Recht. Erst bei einer vollständigen gegenseitigen Anerkennung könnten Handelshemmnisse komplett abgebaut werden. Für AGVS, ecoswiss, SGCI und VSLF soll die gegenseitige Anerkennung der Chemikalienregelungen zwar nicht aus den Augen verloren werden, hingegen sei ein entsprechendes Abkommen mit der EU für die chemische und pharmazeutische Industrie unter den heutigen Gegebenheiten nicht zwingend und nicht von hoher Priorität. APDP stellt die Frage, warum bei der Anpasserei an die EU die Schweiz überhaupt noch selbst Chemikalien beurteilen soll und sieht nicht ein, warum man Produkte in der Schweiz noch einmal anmelden (zulassen) muss. Nationale Bürokratie solle zu Gunsten der EU-Bürokratie aufgehoben werden.

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer, vorwiegend aus der Wirtschaft, haben sich auch zu Abweichungen vom EG-Recht, resp. zum Umgang mit "Helvetismen" vernehmen lassen.

Für AGVS, Ciba Swissmem und VSLF gilt, dass soweit wie möglich harmonisiert werden soll. Abweichungen und "Helvetismen" seien dabei auf ein Minimum zu reduzieren. Für ecoswiss, HKBB, Pharma und SGCI gilt der Grundsatz „Harmonisierung nicht um jeden Preis". Abweichungen seien dabei aber auf ein Minimum zu reduzieren, sollen aber möglich sein. Für AGVS, Ciba, ecoswiss, FDP, HKBB, Pharma, SGCI, Swissmem und VSLF sind Abweichungen und ihre Auswirkungen im Einzelfall zu prüfen, wobei zu berücksichtigen sei, dass auch das EG-Recht (meist in Form von Richtlinien) den Mitgliedsländern bei der Umsetzung durchaus Spielraum lasse. Begrüsst wird von den genannten Vernehmlassungsteilnehmern und Lonza deshalb ausdrücklich, dass die bisherige Regelung für Zwischenprodukte weitergeführt wird. sgv kann Abweichungen nur dort akzeptieren, wo sie der Schweizer Wirtschaft dienlich sind. Leider werde an einigen Stellen versucht, die Auflagen aus den EG-Richtlinien zu verschärfen, was zusammen mit dem buchstabengetreuen Vollzug in der Schweiz zu Wettbewerbsnachteilen für die einheimische Wirtschaft und den Forschungsplatz Schweiz führen könne. econom hält fest, dass die in den EG-Richtlinien vorhandenen Spielräume zu Gunsten des Standorts Schweiz zu nutzen seien. Als positives Bsp. wird die Ausnahme für Zwischenprodukte angeführt. Kritisch gewürdigt werden Bereiche, explizit genannt werden Kosmetika, wo EG-Recht antizipiert werde. Auch für SKW soll die Schweiz grundsätzlich gewisse Spielräume ausnützen, aber auf keinen Fall im Sinne eines Vorgreifens mittels einer vorzeitigen Übernahme von Anliegen, die in der EU erst diskutiert werden, wie die obligatorische Umweltbeurteilung für Kosmetika oder Bestimmungen aus der Detergenzienverordnung. Für Fluka gehen einige Vorschläge weit über das hinaus, was die EU heute anwende. Positiv gewürdigt wird die Vereinfachung der Abgabe von Produkten und die Ausnahme für Zwischenprodukte. Grosse Sorgen machen Fluka hingegen die Mitteilungspflicht für F&E-Stoffe, insbesondere die dafür vorgesehenen Mengenschwellen, sowie jegliche Art von Informationen, die im Rahmen der Meldepflicht zusätzlich zum SDB verlangt werden. TVS spricht sich nicht grundsätzlich gegen "Helvetismen" aus. Die Beibehaltung der bisherigen Regelung für Zwischenprodukte wird bspw. begrüsst. Verwirrend und sehr viel Interpretationsspielraum entstehe jedoch durch die gewählte Definition der "Gegenstände" im Bereich der Anmelde- und Meldepflichten. Es sei schwer nachvollziehbar, wie importierte Gegenstände (z. B. aus Asien) hinsichtlich Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften behandelt werden sollen. Kritisch bewertet TVS auch die Einführung von neuen, weitergehenden Regelungen (z.B. Detergenzien), welche ausserhalb der Schweiz noch gar nicht in Kraft sind. TVS beantragt deshalb, die über den Harmonisierungsgedanken hinausgehenden Regelungen unbedingt hinsichtlich Neuschaffung von Handelshemmnissen und möglichen Wettbewerbsnachteilen für die heimische Industrie zu prüfen und entsprechend zu korrigieren. Insbesondere sei die Gleichbehandlung von Importwaren zu prüfen.

GBI und SGB verlangen, dass die bestehenden Schweizer Normen dort, wo sie den Schutzgedanken besser umsetzen, als Anregung für die EU-Länder beibehalten werden. Nicht zulässig und auch im Widerspruch zum EG-Recht ist ihrer Meinung nach die Ausnahmeregelung für Zwischenprodukte.

FDP hält fest, dass die Schweiz grundsätzlich nur solche EG-Bestimmungen übernehmen sollte, die bereits definitiv seien. Demgegenüber unterstützt LU ausdrücklich die im Vergleich zum EG-Recht weiter gehende Regelung im Bereich der Kosmetika und der Gegenstände mit gefährlichen Inhaltsstoffen. EV befürwortet die Anpassung an die europäischen Vorschriften und einen möglichst weitgehenden Verzicht auf schweizerische Sonderbestimmungen. KVS spricht sich ausdrücklich für eine möglichst weitgehende Harmonisierung mit den Vorschriften der EU aus. Für Coop müssen bestehende Schweizerische Sonderregelungen genau geprüft werden und sollten nur in begründeten Fällen beibehalten werden. Für Firmenich darf nicht über EG-Regelungen hinaus gegangen werden. FSHBZ und Sika beurteilen die Abweichungen bei Zwischenprodukten posititv, bei Meldungen