Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/205: Verordnungspaket zum neuen Chemikalienrecht · 99 Seiten
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hingegen negativ. BUL, SVLT, SBV, SOV und SGPV begrüssen zwar die Absicht, die Harmonisierung mit dem europäischen Recht voranzutreiben, sprechen sich aber gegen die Einführung verschärfter Regelungen unter dem Vorwand des europäischen Rechts aus. BUL, SGPV und SVLT führen hierzu die Befristung der Fachbewilligungen als Beispiel an. Für SVP sind viele mit der Harmonisierung ans EG-Recht begründete Verschärfungen fragwürdig, vor allem dort, wo auf ebenso begründbare Vereinfachungen verzichtet wurde.
4.5 REACH / GHS
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer haben in allgemeiner Weise oder zu spezifischen Punkten der geplanten REACH-Regelung der EU Kommentare abgegeben. Rohner legt als Input zur Vernehmlassung eine bei EPEA Internationale Umweltforschungs GmbH in Auftrag gegebene Stellungnahme bei, welche sich vor allem kritisch mit der geplanten REACH-Regelung auseinandersetzt. Kritisiert wird am REACH-Entwurf insbesondere das Fehlen von positiven Zielen und von Spielräumen, die zur Entwicklung innovativer und qualitativ hochwertiger Alternativen genutzt werden könnten. Für GP und WWF beinhaltet der REACH-Entwurf zahlreiche Verbesserungen in Bezug auf das Schutzniveau für Mensch und Umwelt. Speziell erwähnt werden die Bewilligungspflichten für PBT- und CMR-Stoffe, Prüf- und Beurteilungspflichten für Altstoffe sowie der Einbezug der „down stream users". Verlangt wird, dass diese unverzichtbaren neuen Elemente bereits jetzt im Rahmen des neuen Chemikalienrechts (PARCHEM) in der Schweiz eingeführt werden. GP und WWF benennen aber auch die offensichtlichsten Mängel des zukünftigen REACH und fordern von der Schweiz, diese Mängel abzuwehren. Dazu gehörten insbesondere die zu enge Zulassungspflicht, das Prinzip der (zu hoch angesetzten) Mengenschwellen, die Erleichterungen für Zwischenprodukte, die ungenügende Regelung für in den EU-Raum importierte Güter, die ungenügende Information der Öffentlichkeit, die zu schwachen Kontrollmechanismen im Bereich der Selbstkontrolle und die fehlende Pflicht zur Erfassung von Neben- und Abbauprodukten.
Verschiedentlich wurde von den Vernehmlassungsteilnehmern auch gezielt auf einzelne weitere Elemente hingewiesen, die mit dem REACH-Entwurf in Verbindung gebracht werden können. aefu weist darauf hin, dass die EU als wichtige Neuerung im Rahmen von REACH eine mengenabhängige Altstoffprüfung einführen will. Damit würde sich das neue Chemikalienrecht der Schweiz in einer ganz zentralen Frage der Chemikalienhandhabung bereits wieder abseits vom EG-Recht befinden. Im weiteren bemängelt aefu, dass in den Verordnungen zum ChemG hormonartig wirksame Stoffe (endocrine disruptors) nicht einmal angesprochen werden.
GP, VKMB und WWF fordern eine gesetzliche Verankerung der Substitutionspflicht. Falls sicherere bzw. umweltfreundlichere Alternativen vorhanden seien, müsse ein Stoff aus dem Verkehr gezogen werden. Auch SKS erachtet die Aufnahme einer Substitutionspflicht als sehr sinnvoll. acsi und FRC möchten, dass sich die Behörden dafür einsetzen, dass unsichere Chemikalien durch bessere Alternativen substituiert werden. Explizit genannt werden bioakkumulierbare und/oder persistente Chemikalien. Demgegenüber ist aus Sicht von aefu eine Anwendung des Substitutionsprinzips aufgrund des Mangels an toxikologischen Daten derzeit nicht möglich.
Für GP und WWF müsste in den Entwürfen zum neuen Chemikalienrecht das Vorsorge- und Verursacherprinzip substanziell gestärkt werden, bspw. durch die Umkehr der Beweislast auf den Hersteller („no data, no market"-Ansatz) sowie durch ein funktionierendes Kontrollsystem und durch ein striktes Haftungsregime. Gemäss VKMB sollte der Verbrauch an Chemikalien sobald wie möglich durch eine steuerliche Belastung der Chemikalien verbunden mit einer Rückvergütung pro Kopf der Bevölkerung sowie durch Anreizsysteme gedämpft werden und das Verursacherprinzip eingeführt werden.
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer haben sich im Zusammenhang mit der Frage der Inkraftsetzung des Paketes für ein Abwarten von REACH ausgesprochen (vgl. 4.2). Darunter befinden sich eine Gruppe von Kantonen (AG, BS, GR, SG, TG, UR, ZG) sowie AgorA, BVA, CP, IFELV, KFN und VKCS. SGAH bedauert explizit, dass REACH in den vorliegenden Verordnungsentwürfen noch nicht berücksichtigt werden konnte.
Eine weitere Gruppe von Kantonen (AI, AR, BE, BL, GL, SH,SZ, ZH) sowie GSG und UK fordern eine optimale Koordination der Inkraftsetzung in Abhängigkeit von REACH (vgl. 4.2). Die Konsequenzen der Entwicklung des Chemikalienrechts in der EU müssten sich vorher abschätzen lassen.
Differenziert zum weiteren Vorgehen bezüglich REACH, haben sich auch verschiedene weitere Vernehmlassungsteilnehmer geäussert. EKL betont, dass die Weiterentwicklung von REACH im Auge behalten werden muss. SSI sieht ein mögliches Problem bei der Abstimmung auf das neue EG-Recht, resp. befürchtet, dass ein Teil der jetzt im Rahmen der Vernehmlassung, aber auch beim späteren Vollzug getätigten Arbeiten, sich als unnötig erweisen werden. Denoch wird verstanden, dass ein gewisser Zeitdruck vorliegt. IGK teilt die Einschätzungen in den Vernehmlassungsunterlagen, dass bei der Umsetzung des EU-Weissbuchs bzw. des REACH-Systems noch ein grosser Diskussionsbedarf besteht und mit einem eher langwierigen Verfahren zu rechnen ist, insbesondere auch, weil die EU-Kommission derzeit prüfe, ob die Einführung des GHS parallel zu REACH überhaupt möglich wäre. Fraglich bleibt für IGK trotz allem, ob es für die Schweiz nicht besser wäre, die Vorarbeiten soweit wie möglich abzuschliessen, letztlich aber die Entwicklung des EG-Chemikalienrechts,