Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 131 von 169
5.1.2 Probleme
Beschränkung der Gefährdungshaftung
Die geschilderte Beschränkung der Gefährdungshaftung durch das Erfordernis eines Verschuldens im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Genugtuung und mit Sachschäden steht heute im schweizerischen Haftpflichtrecht isoliert da. Alle übrigen Bundesgesetze, die eine Gefährdungshaftung vorsehen, kennen keine solchen Beschränkungen. Gefährdungshaftungen sind heute ausser bei den Eisenbahnen für folgende Gefahrenquellen vorgesehen:
- umweltgefährliche Betriebe oder Anlagen56;
- Stromleitungen57, Rohrleitungen58, Kernanlagen59;
- Motorfahrzeuge60, Luftfahrzeuge61;
- Sprengmittel62
- gentechnisch veränderte63 und pathogene64 Organismen
- Jagd65.
Alle diese Gesetze verweisen bezüglich der Genugtuung auf die Bestimmungen des Obligationenrechts66. Dieses verlangt seit der Revision von 1983 kein Verschulden als Voraussetzung der Genugtuung (Art. 47 und 49 OR). Der Richter muss bei Tod oder Körperverletzung lediglich die "besonderen Umstände" würdigen (Art. 47 OR). Auch bezüglich der Sachschäden setzen sie kein Verschulden voraus.
Diese Unterschiede zwischen dem Eisenbahnhaftpflichtgesetz und den übrigen Gefährdungshaftungen führen zu Rechtsungleichheit: Opfer von Eisenbahnunfällen sind schlechter gestellt als andere Unfallopfer. Wenn ein Fussgänger von einem Auto angefahren und schwer verletzt wird, hat er Anspruch auf Genugtuung, auch wenn den Autolenker kein Ver-
56 Umweltschutzgesetz, SR 814.01; USG.
57 BG vom 24. Juni 1902 betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (Elektrizitäts-
gesetz; SR 734.0; EleG).
58 BG vom 4. Oktober 1963 über Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger
Brenn- oder Treibstoffe (SR 746.1; RLG).
59 Kernenergiehaftpflichtgesetz vom 18. März 1983 (SR 732.44; KHG).
60 Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (Strassenverkehrsgesetz; SR 741.01; SVG).
61 BG über die Luftfahrt vom 21. Dezember 1948 (SR 748.0; LFG).
62 BG vom 25. März 1977 über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz, SR 941.41; SprstG).
63 BG vom 21. März 2003 über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG,
SR 814.91.
64 USG.
65 BG vom 20. Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz; SR 922.0; JSG).
66 SR 220