Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 59 von 169

4.2.1.6 M ö g l i c h k e i t e n d e r Z i e l e r r e i c h u n g b i s 2 0 0 9

Die Chance zur Erreichung des Fahrtenziels von 650'000 alpenquerenden Fahrten bis 2009 ist aufgrund der benannten Faktoren äusserst gering. Hierfür müssten sicher einerseits sich die allgemeinen Rahmenbedingungen für den Strassengüterverkehr deutlich verschlechtern und andererseits mit oder gar gegen Zustimmung der EU bereits heute bzw. in unmittelbarer Zukunft zusätzliche strassenfiskalische Massnahmen eingeführt werden, die den Strassentransport deutlich verteuern.

Eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für den Strassengüterverkehr in Europa würde verstärkte Kapazitätsengpässe auf der Strasse und den fehlenden Willen der Politik zur Behebung dieser Engpässe mittels Infrastrukturausbauten bedingen. Zugleich müsste europaweit eine Politik zur Stärkung des Schienengüterverkehrs und Unterstützung des kombinierten Verkehrs umgesetzt werden. Der Einsatz zusätzlicher Fördermittel durch die Schweiz über das heutige Mass hinaus würde hingegen alleine nicht ausreichen.

Diese Verschiebungen in den allgemeinen europäischen Rahmenbedingungen müssten mit weiteren strassenfiskalischen Massnahmen zur gezielten Verteuerung des alpenquerenden Strassengüterverkehrs einhergehen. Ein Beispiel hierfür ist die Einführung einer Alpentransitbörse, deren Grundzüge in Kapitel 4.2.3 beschrieben werden, mit einem Plafond von 650'000 Fahrten bis zum Jahr 2009. Ohne Änderung des Landverkehrsabkommens oder vertragliche Abstimmung mit der EU verstossen solche zusätzlichen strassenfiskalischen Massnahmen allerdings gegen die geltenden internationalen Verpflichtungen der Schweiz.

4.2.2 Ziel der zukünftigen Verlagerungspolitik

Verkehrsverlagerung kann allgemein als eine Veränderung der "Arbeitsteilung" zwischen Verkehrsträgern verstanden werden, welche über unterschiedliche infrastrukturelle Kapazitätsreserven verfügen und deren Umweltbeeinträchtigungen differieren. Der verkehrspolitische Wille zur Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene wurde in der Schweiz durch Volk und Stände mehrfach bestätigt. Mit dem Verkehrsverlagerungsgesetz hat das Parlament eine Zielgrösse von 650'000 alpenquerenden Strassenfahrten fixiert. Diese Zahl entsprach dem erwarteten Binnen-, Import- und Exportverkehr auf den vier zentralen Alpenübergängen im Jahr 1999. Es wurde somit jene Fahrtenzahl angestrebt, die hypothetisch verbleiben würde, wenn - wie in der Verfassung vorgesehen - kein alpenquerender Transitverkehr mehr auf der Strasse abgewickelt würde. Diese Zielgrösse entsprach einer Halbierung der Gesamtzahl an alpenquerenden Fahrten im Jahr 1999.

Die gewählte Zielgrösse soll durch das Güterverkehrsverlagerungsgesetz nicht unkritisch übernommen werden, da die Zielerreichung in Frage gestellt ist.