Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 61 von 169

Fahrtenziel Zwischenziele Bis zum Nach dem (Fahrtenziel) Zeitpunkt Zeitpunkt X X

Marktanteils- oder Mengenziel

Zwischenziele (Marktanteils- oder Mengenziel)

Umweltziel Zwischenziele (Umweltziel)

Entwicklung der Zielgrösse im Zeitablauf

Fahrtenziel Strasse

Analog zum bisherigen Ziel der 650'000 alpenquerenden Fahrten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt könnte auch weiterhin ein Fahrtenziel angestrebt werden. In der Vernehmlassung zur Umsetzung des Alpenschutzartikels und im Verkehrsverlagerungsziel wurde die Zielsetzung von Artikel 84 der Bundesverfassung32 als Reduktion des Fahrtenaufkommens interpretiert. Dies entsprach auch dem Anliegen der Initianten, die insbesondere auf eine Senkung der Strassenfahrten zielten. Gleichzeitig wurde vom Bundesrat betont, dass diese Zielsetzung auf nicht diskriminierende Weise und mittels marktwirtschaftskonformer Instrumente erreicht werden soll. Eine solche Festlegung eines Fahrtenziels schliesst eine rein grammatikalische Auslegung eines Verlagerungsauftrages des 'Transitverkehrs von Grenze zu Grenze' aus. Alpenquerende Binnen-, Import- und Exportfahrten sind in gleicher Weise einzubeziehen wie Transitfahrten. Fahrten von im Ausland immatrikulierten Fahrzeugen unterliegen der gleichen Behandlung wie Fahrten inländisch immatrikulierter Fahrzeuge.

Eine unveränderte Übernahme des Ziels des Verkehrsverlagerungsgesetzes in das Güterverkehrsverlagerungsgesetz würde die Zielerreichung bereits zum Inkrafttreten des Gesetzes massiv in Frage stellen. Zu prüfen ist deshalb bei Beibehaltung eines Fahrtenziels eine Anpassung des Zielerreichungszeitpunktes und / oder der Zielgrösse. Festzuhalten wäre