Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 63 von 169
Für ein Immissionsziel gibt es daher keine brauchbare Datengrundlage. Die Umsetzung eines Emissionsziels, welches auf modellierte Emissionsdaten der erfassten Fahrzeuge zurückgreift, erscheint dagegen möglich.
Als zentrale, mit dem Strassengüterverkehr verbundene Schadstoffe gelten (in Anlehnung an die Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985) allgemein Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoff (HC), Stickoxid (NOX) und Feinstaubpartikel. Sie könnten als Zielgrössen für die Bestimmung eines Umweltziels herangezogen werden.
Zeitlicher Horizont
Für die gewählten Zielsetzungsvarianten ist der zeitliche Horizont der Zielerreichung gemeinsam oder separat zu definieren. Als Termin für die Zielerreichung ist ein Datum festzulegen, welches die Erreichung unter Einsatz der möglichen Massnahmen als ehrgeizig aber realistisch erscheinen lässt. Der Zeitpunkt hängt hierbei unmittelbar vom politisch bestimmten Massnahmenpaket ab, welches für die Umsetzung der Verlagerungspolitik genutzt werden kann. Je nach Stossrichtung und Qualität der Massnahmen ist für die verschiedenen Zielgrössen eine frühere oder spätere Zielerreichung möglich.
Mit der Betrachtung des zeitlichen Horizonts ist die Frage verbunden, ob die Zielgrössen auch nach dem Datum der Zielerreichung weiterhin einzuhalten sind bzw. ob eine Änderung der Zielgrösse im weiteren Zeitablauf zugelassen sein soll.
Zielkombinationen
Die genannten Varianten von Zielsetzungsmöglichkeiten schliessen einander nicht aus, sondern können zu Zielkombinationen gebündelt werden. Die Zielsetzung für Kombinationen kann so formuliert werden, dass entweder alle kombinierten Ziele erreicht werden müssen oder aber Zielalternativen zur Auswahl stehen. Dies kann bedeuten:
- dass nur eines der formulierten Ziele erreicht werden muss;
- dass das Erreichen eines der Ziele nur eine teilweise Erreichung der anderen Ziele
erfordert; oder
- dass das Erreichen eines der Ziele eine zeitliche Erstreckung für die Erreichung der
anderen Ziele erlaubt.
Zwischenziele
Für alle Zielsetzungsvarianten können Zwischenziele festgelegt werden. Im Sinne der Überprüfbarkeit und Konsistenz sollten sich die Zwischenziele auf dieselben Zielsetzungen bzw. Zielgrössen beziehen wie das Endziel.