Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 62 von 169
jedoch an einer nicht diskriminierenden Interpretation eines Fahrtenziels, die keine Unterscheidung zwischen Transit-, Binnen-, Import- und Exportfahrten beinhaltet.
Marktanteils- bzw. Mengenziele Strasse - Schiene / Verkehrsträger übergreifende Zielsetzungen
Mit einem Mengenziel würden in Bezug auf Schiene, Strasse oder auch die Verkehrsträger übergreifend bestimmte Transportmengen resp. Wachstumsraten als Verlagerungsziel angestrebt. Zielgrösse könnten absolute Mengen, prozentuale Anteile (jeweils bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erreichen) oder absolute wie auch prozentuale jährliche Wachstumsraten sein. Als Bemessungsgrundlage könnten die alpenquerend transportierten Netto-Tonnen oder schwere Nutzfahrzeuge und deren Äquivalente auf der Schiene (Sendungen) herangezogen werden. Verkehrsträgerübergreifende Zielsetzungen stellen Strasse und Schiene zueinander in Verhältnis und peilen bestimmte Anteile der Verkehrsträger im Güterverkehrsmarkt ('Modal Split') an. Üblich ist die Ermittlung des Modal Splits auf Basis von Netto-Tonnen (ohne Gewicht des Fahrzeugs bzw. Transportbehälters, vgl. zum Ganzen Ausführungen in Abschnitt 4.2.1.3). Bei Wahl dieses Ziels müssten konkrete Zielwerte bestimmt werden. Eine derartige Zielsetzung hätte keinen direkten Bezug zur Zahl der Strassenfahrten im Alpenraum.
Umweltziel Strasse
Die künftigen Umweltbelastungen im Alpenraum durch den alpenquerenden Strassengüterverkehr hängen von der Entwicklung der Fahrzeugzahl an den Übergängen und den umweltrechtlichen Vorschriften für schwere Güterfahrzeuge ab. Als Zielgrösse könnten bestimmte Zielmengen (bis zu einem festgelegten Zeitpunkt zu erreichen) resp. (jährliche) Veränderungsraten an Schadstoffen auf den alpenquerenden Transitstrecken definiert werden. Grundsätzlich ist dabei entweder eine emissions- oder eine immissionsbezogene Betrachtungsweise möglich:
- Emissionsziel: Als Zielwert gelten die Emissionen der schweren Nutzfahrzeuge (auf-
grund von Standardmesswerten in Bezug auf verschiedene Fahrzeugtypen etc.);
- Immissionsziel: Als Zielwert gelten die Immissionen in eine bestimmte Region.
In Bezug auf die Messbarkeit und Abgrenzung gegenüber anderen, nicht vom alpenquerenden Güterschwerverkehr verursachten Umweltbelastungen erweist sich die Fokussierung auf Emissionsziele als vorteilhaft. Die Immissionen des alpenquerenden Strassengüterverkehrs sind nur schwer von denen des motorisierten Individualverkehrs und des sonstigen lokalen Güterverkehrs und der übrigen Immissionen (Industrie, Haushalte) zu trennen. Zudem erweist sich die Abgrenzung des relevanten geographischen Raums als problematisch.
32 SR 101