Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/114: Ergänzende Massnahmen im Bereich des Strafrechts zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs · 13 Seiten
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Strafprozessordnung vorgesehenen entsprechenden Massnahmen22 werden begrüsst.
3. Erhöhung des Schutzalters bei Rekrutierung von Kindern oder Jugendlichen
Eine politische Partei und einige Organisationen23 fordern die Erhöhung des Mindestalters auf 18 Jahre für strafbare Rekrutierung oder Verwendung von Kindern in Feindseligkeiten24. Im Gegensatz zu den Ausführungen im Erläuternden Bericht stellten andere völkerrechtliche Verträge durchaus die Verpflichtung auf, die Rekrutierung und den Einsatz von Personen unter 18 Jahren zu verhindern und zu bestrafen. Diesem Erfordernis sei in dieser Vorlage, auch wenn durch das Römer Statut nicht explizit gefordert, nachzukommen.
4. Organisierte Verbrechen an Kindern als Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Von verschiedener Seite25 wird die Forderung erhoben, dass anlässlich der strafrechtlichen Umschreibung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch das organisierte Verbrechen gegen Kinder in die entsprechende Kategorie aufgenommen wird. Unverjährbarkeit, weitgehende Geltung des Universalitätsprinzips sowie der Ausschluss der relativen Immunität zu Gunsten der Strafverfolgung wären die Folgen einer solchen Einordnung. Als Beispiel für solche ausgedehnt oder systematisch begangenen Verbrechen werden einschlägige Pädophilennetzwerke mit entsprechenden Organisationsgrad und Kommunikationsmöglichkeiten genannt.
22 Vgl. Art. 146 ff.; Botschaft vom 21. Dezember 2005, BBl 2006 1389.
23 SP, TdH, TRIAL.
24 VE Art. 264 septies: Alterslimite bei 15 Jahren.
25 FDP, TdH.