Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/114: Ergänzende Massnahmen im Bereich des Strafrechts zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs · 13 Seiten
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VII. Zusammenfassung
Der Bericht und der Vorentwurf zu den ergänzenden Massnahmen im Bereich des Strafrechts zur Umsetzung des Römer Status des Internationalen Strafgerichtshofs werden grundsätzlich befürwortet. Der Vorlage wird in ihren Grundzügen und bezüglich Form und Inhalt weitgehend zugestimmt.
Die Einführung respektive Beibehaltung des „engen Bezugs“ des Täters zur Schweiz als Erfordernis für die Geltung des schweizerischen Rechts und die Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die von Ausländern im Ausland begangen werden, wird von einer klaren Mehrzahl der Vernehmlassungsteilnehmer abgelehnt.
Die vorgeschlagene Neuverteilung der Zuständigkeit zwischen ziviler und militärischer Gerichtsbarkeit zur Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen wird überwiegend gutgeheissen. Ebenso auf Zustimmung stösst die vorgeschlagene Zuständigkeit der Bundesbehörden im Rahmen der zivilen Verfahren. Eine Delegationsmöglichkeit an die Kantone wird verbreitet abgelehnt oder skeptisch beurteilt.
Die vorgesehenen Strafen werden grundsätzlich als angemessen und verhältnismässig bezeichnet. Eine weitere Differenzierung der Strafrahmen wird nicht beantragt.
Der Verzicht auf den Beitritt der Schweiz zu den beiden Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates über die Unverjährbarkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen wird von der grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer unterstützt.