Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/7: Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene ("Tessiner Modell") · 52 Seiten

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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum erläuternden Bericht zu den Pa.Iv. EL für Familien. Tessiner Modell (Fehr Jaqueline und Meier-Schatz)

3.1.3 Argumente der Ablehnenden

Ursachen für Familienarmut (Arbeitsmarkt, Steuersystem, Preis- und Mietzinsniveau, Leistungstransfers, Zivilstand) seien zu mannigfaltig und hängten zu stark von einander ab, als dass man sie mit einer Bundesregelung über ELF beseitigen könnte (TG). Da ganz unterschiedliche Bereiche die Familienpolitik beeinflussten, ist es für SG wichtig, dass die erforderlichen Massnahmen koordiniert in Angriff genommen würden. Da Sozialhilfe aber nicht das geeignete Instrument sei, um strukturelle Risiken wie Familienarmut zu bekämpfen, kämen vorrangig nicht ELF auf wahrnehmen), familiengerechte Steuern, Kinderzulagen, familienergänzende Kinderbetreuung, individuelle Prämienverbilligung und Stipendien. Man solle auf Bundesebene nicht Bereiche der Sozialpolitik regeln, welche im Wesentlichen in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden fallen (GE), was im Übrigen aus den einschlägigen Bestimmungen der Bundesverfassung hervorgehe (viscom, economiesuisse, FER, SAV, Patr. VD). Die Vorlage widerspreche dem Subsidiaritätsprinzip (BL). GE und GR heben hervor, dass eine bundesrechtliche Regelung der unterschiedlichen Sozialpolitik der Kantone, welche auch Massnahmen beinhaltee, die kaum untereinander vergleichbar seien, nicht Rechnung tragen könne. Es sei nicht Aufgabe des Staates bei jeder Notlage zu intervenieren (VSEI). Wenn nötig, könne der Kanton eingreifen (SGV), allenfalls wie SAV vorschlägt mittels ELF nach dem Tessiner Modell. Einem Vorhaben, das beträchtliche finanzielle Auswirkungen habe und weder auf andere finanziell bedeutsame Projekte abgestimmt sei noch auf die finanziellen Möglichkeiten der Kantone, könne nicht zugestimmt werden (GR). Über das vorgeschlagene Projekt könne erst diskutiert werden, wenn eine Gesamtstrategie zur Entlastung von Familien bestehe, worin auch die Kantone und Gemeinen einbezogen werden (GL). AR zieht zur Bekämpfung der Familienarmut kurzfristig realisierbare Massnahmen vor, namentlich die Verbesserung des Familienzulagensystems. AI befürchtet, dass ELF auf Bundesebene falsche Anreize schaffen und zu Lohndumping führen könne und ist der Meinung, es widerspreche dem NFA. Die schon bestehenden Massnahmen sollten angepasst und ausgebaut werden (f+ BL).

3.1.4 Argumente der teilweise Ablehnenden

Auf Grund der äusserst angespannten Finanzlage der öffentlichen Hand und der Kostenentwicklung im Bereich der sozialen Sicherheit, könne das Vorhaben im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht befürwortet werden (ZH, AG). Vielmehr solle Familien im Rahmen der schon bestehenden Strukturen, wozu auch die Sozialhilfe zähle, geholfen werden (ZH). Falls eine bundesrechtliche Regelung vorgesehen wird, soll der Bund auch die Kosten übernehmen (OW). Für SGB soll Familienarmut in erster Linie mit existenzsichernden Löhnen und Lohngleichheit für Mann und Frau, dann mittels einer substantiellen Erhöhung der Kinderzulagen (analog der hängigen Volksinitiative "Für faire Kinderzulagen") und mit dem generellen Erlass von Krankenkassenprämien für Kinder bekämpft werden. Erst in vierter Priorität kämen bundesrechtliche ELF.