Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/7: Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene ("Tessiner Modell") · 52 Seiten

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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum erläuternden Bericht zu den Pa.Iv. EL für Familien. Tessiner Modell (Fehr Jaqueline und Meier-Schatz)

3.8 Finanzierungsmodus: Verteilschlüssel Bund – Kantone, Finanzierungsmittel

3.8.1 Verteilschlüssel Bund (5/8) und Kantone (3/8)

Dass die Kosten für die ELF zu 5/8 vom Bund und zu 3/8 von den Kantonen getragen werden sollen, wird von einer grossen Mehrheit begrüsst, die diesen Verteilschlüssel gerecht findet. Manche weisen jedoch darauf hin, dass die Beiträge der Kantone nicht höher angesetzt werden dürfen, weil sie sonst nicht mehr tragbar wären. Die Gegner dieses Verteilschlüssels sind hauptsächlich der Ansicht, dass der Bund die ganzen Kosten übernehmen sollte oder auch, dass die Beiträge der Kantone den Einsparungen bei der Sozialhilfe entsprechen sollten.

Tabelle 12: Verteilschlüssel Bund (5/8) und Kantone (3/8)

zustimmend teilweise ablehnend teilweise zustimmend ablehnend Kantone LU, SZ, NW, GL, UR, SH, AG BE, OW, AR, ZH

ZG, FR, SO, BS, AI, (3) TG (1)

TI, VS, NE, JU (4)

(13)

Politische Parteien CVP, CVP-F, SPS,

SPS-F

(4)

Behörden und Verwandte SODK, Stadt LS, SSV, FinDK

Institutionen Stadt ZH Gemeinden CH (1)

(3) (2)

Arbeitgeberorganisationen SGV,

economiesuisse

(2)

Gewerkschaften KV, SYNA,

Travail.Suisse, SBS

(4)

Familien - Kinder - Frauen EFS, EKF, EKFF, BSF FRat BS

SVAMV, pj, PF, (1) (1)

FZ-TG, SLFV,

Kindernetzwerk,

SVKB

(10)

Ausgleichskassen, EL-Stellen

Andere interessierte ARTIAS, Caritas, Migros, VFG SKGB

Organisationen GrP, SKOS (2) (1)

(4)

Total alle Kategorien 38 8 91

3.8.1.1 Argumente der Zustimmenden

Der Verteilschlüsssel wird als vernüftig und angemessen eingestuft, weil ja die ELF in das Gesetz über die EL zur AHV/IV integriert werden sollen (NE, VS, ARTIAS), jedoch dürfe der Beitrag der Kantone nicht erhöht werden (BS, JU). Da die Kantone zur Finanzierung beitragen sollen, erwartet ZG ein Mitbestimmungsrecht beim Programmkontrolling.