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Vernehmlassung 2005/124: Öffentliches Register über die Freisetzung von Schadstoffen · 15 Seiten

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Nr. Anlagen

f. Anlagen zum Schmelzen mineralischer Stoffe einschliesslich der Herstellung von

Mineralfasern mit einer Schmelzkapazität von mehr als 20 t pro Tag

g. Anlagen zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen durch Brennen, und zwar

insbesondere von Dachziegeln, Ziegelsteinen, feuerfesten Steinen, Fliesen, Steinzeug oder Porzellan mit einer Produktionskapazität von mehr als 75 t pro Tag oder einer Ofenkapazität von mehr als 4 m³ und einer Besatzdichte pro Ofen von über 300 kg/m³

4. Chemische Industrie

a. Chemieanlagen zur industriellen Herstellung von organischen Grundchemikalien wie

1. einfachen Kohlenwasserstoffen (linearen oder ringförmigen, gesättigten oder ungesättigten, aliphatischen oder aromatischen)

2. sauerstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen wie Alkoholen, Aldehyden, Ketonen,

Carbonsäuren, Estern, Acetaten, Ethern, Peroxiden, Epoxidharzen

3. schwefelhaltigen Kohlenwasserstoffen

4. stickstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen wie Aminen, Amiden, Nitroso-, Nitro- oder Nitratverbindungen, Nitrilen, Cyanaten, Isocyanaten

5. phosphorhaltigen Kohlenwasserstoffen

6. halogenhaltigen Kohlenwasserstoffen

7. metallorganischen Verbindungen

8. Basiskunststoffen (Polymeren, Chemiefasern, Fasern auf Zellstoffbasis)

9. synthetischen Kautschuken

10. Farbstoffen und Pigmenten

11. Tensiden

b. Chemieanlagen zur industriellen Herstellung von anorganischen Grundchemikalien wie

1. von Gasen wie Ammoniak, Chlor oder Chlorwasserstoff, Fluor oder Fluorwasserstoff, Kohlenstoffoxiden, Schwefelverbindungen, Stickstoffoxiden, Wasserstoff,

Schwefeldioxid, Phosgen

2. von Säuren wie Chromsäure, Flusssäure, Phosphorsäure, Salpetersäure, Salzsäure, Schwefelsäure, Oleum, schwefeligen Säuren

3. von Basen wie Ammoniumhydroxid, Kaliumhydroxid, Natriumhydroxid

4. von Salzen wie Ammoniumchlorid, Kaliumchlorat, Kaliumkarbonat,

Natriumkarbonat, Perborat, Silbernitrat

5. von Nichtmetallen, Metalloxiden oder sonstigen anorganischen Verbindungen wie Kalziumkarbid, Silicium, Siliciumkarbid

c. Chemieanlagen zur industriellen Herstellung phosphor-, stickstoff- oder kaliumhaltiger

Düngemittel (Einnährstoff- oder Mehrnährstoffdüngern)

d. Chemieanlagen zur industriellen Herstellung von Ausgangsstoffen für

Pflanzenschutzmittel und Biozide

e. Anlagen zur industriellen Herstellung von Grundarzneimitteln unter Verwendung eines

chemischen oder biologischen Verfahrens

f. Anlagen zur industriellen Herstellung von Explosivstoffen und Feuerwerksmaterial

5. Abfall- und Abwasserbewirtschaftung

a. Anlagen zur Verbrennung, Pyrolyse, Verwertung, chemischen Behandlung, oder

Deponierung von Sonderabfällen mit einer Aufnahmekapazität von mehr als 10 Tonnen pro Tag

b. Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfall mit einer Kapazität von mehr als 3 t pro

Stunde

c. Anlagen zur Beseitigung von anderen Abfällen als von Sonderabfällen mit einer

Kapazität von mehr als 50 t pro Tag