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Vernehmlassung 2005/124: Öffentliches Register über die Freisetzung von Schadstoffen · 15 Seiten

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Nr. Anlagen

d. Deponien, mit Ausnahme der Deponien für Inertabfälle, mit einer Aufnahmekapazität

von mehr als 10 Tonnen pro Tag oder mit einer Gesamtkapazität von mehr als 25 000 Tonnen

e. Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern und tierischen Abfällen mit

einer Gesamtkapazität von mehr als 10 t pro Tag

f. Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 100 000

Einwohnergleichwerten

g. Eigenständig betriebene Industrieabwasserbehandlungsanlagen für eine oder mehrere der

in diesem Anhang beschriebenen Tätigkeiten mit einer Kapazität von mehr als 10 000 m3 pro Tag

6. Be- und Verarbeitung von Papier und Holz

a. Industrieanlagen für die Herstellung von Zellstoff aus Holz oder anderen Faserstoffen

b. Industrieanlagen für die Herstellung von Papier und Pappe und sonstigen primären

Holzprodukten (wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz) mit einer

Produktionskapazität von mehr als 20 t pro Tag

c. Industrieanlagen für den Schutz von Holz und Holzprodukten mit Chemikalien mit einer

Produktionskapazität von mehr als 50 m³ pro Tag

7. Intensivhaltung und Aquakultur

a. Anlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen

1. mit mehr als 40 000 Plätzen für Geflügel

2. mit mehr als 2 000 Plätzen für Mastschweine (über 30 kg)

3. mit mehr als 750 Plätzen für Sauen

b. Intensive Aquakultur mit mehr als 1000 t Fisch und Schalentieren pro Jahr

8. Tierische und pflanzliche Produkte aus dem Lebensmittel- und Getränkesektor

a. Anlagen zum Schlachten mit einer Schlachtkapazität (Tierkörper) von mehr als 50 t pro

Tag

b. Behandlungs- und Verarbeitungsanlagen zur Herstellung von Nahrungsmittel- und

Getränkeerzeugnissen aus:

1. tierischen Rohstoffen (ausser Milch) mit einer Produktionskapazität von mehr als 75 t Fertigerzeugnissen pro Tag

2. pflanzlichen Rohstoffen mit einer Produktionskapazität von mehr als 300 t

Fertigerzeugnissen pro Tag (Vierteljahresdurchschnittswert)

c. Anlagen zur Behandlung und Verarbeitung von Milch mit einer Aufnahmekapazität von

mehr als 200 t pro Tag (Jahresdurchschnittswert)

9. Sonstige Industriezweige

a. Anlagen zur Vorbehandlung (zum Beispiel Waschen, Bleichen, Mercerisieren) oder zum

Färben von Fasern oder Textilien mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 10 t pro Tag

b. Anlagen zum Gerben von Häuten oder Fellen mit einer Verarbeitungskapazität von mehr

als 12 t Fertigerzeugnissen pro Tag

c. Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter

Verwendung organischer Lösungsmittel, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken,

Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken mit einer Verbrauchskapazität von mehr als 150 kg Lösungsmitteln pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr