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Vernehmlassung 2005/124: Öffentliches Register über die Freisetzung von Schadstoffen · 15 Seiten

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Anhang 1 (Art. 1 Abs. 2)

Anlagen

Nr. Anlagen

1. Energiesektor

a. Mineralöl- und Gasraffinerien

b. Vergasungs- und Verflüssigungsanlagen

c. Wärmekraftwerke und andere Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von

mehr als 50 Megawatt (MW)

d. Kokereien

e. Anlagen zum Mahlen von Kohle mit einer Kapazität von mehr als 1 t pro Stunde

f. Anlagen zur Herstellung von Kohleprodukten und festen, rauchfreien Brennstoffen

2. Herstellung und Verarbeitung von Metallen

a. Röst- oder Sinteranlagen für Metallerz (einschliesslich sulfidischer Erze)

b. Anlagen für die Herstellung von Roheisen oder Stahl (Primär- oder

Sekundärschmelzung) einschliesslich Stranggiessen mit einer Kapazität von mehr als 2,5 t pro Stunde

c. Anlagen zur Verarbeitung von Eisenmetallen durch:

1. Warmwalzen mit einer Kapazität von mehr als 20 t Rohstahl pro Stunde

2. Schmieden mit Hämmern mit einer Schlagenergie von mehr als 50 Kilojoule pro Hammer bei einer Wärmeleistung von über 20 MW

3. Aufbringen von schmelzflüssigen metallischen Schutzschichten mit einer

Verarbeitungskapazität von mehr als 2 t Rohstahl pro Stunde

d. Eisenmetallgiessereien mit einer Produktionskapazität von mehr als 20 t pro Tag

e. Anlagen

1. zur Gewinnung von Nichteisenrohmetallen aus Erzen, Konzentraten oder sekundären Rohstoffen durch metallurgische, chemische oder elektrolytische Verfahren

2. zum Schmelzen, einschliesslich Legieren, von Nichteisenmetallen, darunter auch Wiedergewinnungsprodukte (Raffination, Giessen usw.), mit einer Schmelzkapazität von mehr als 4 t pro Tag bei Blei und Kadmium oder mehr als 20 t pro Tag bei allen anderen Metallen

f. Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch ein

elektrolytisches oder chemisches Verfahren, wenn das Wirkbadvolumen mehr als 30 m³ beträgt

3. Mineralverarbeitende Industrie

a. Untertage-Bergbau und damit verbundene Tätigkeiten

b. Tagebau, wenn die Oberfläche des Abbaugebiets mehr als 25 ha entspricht

c. Anlagen zur Herstellung von

1. Zementklinkern in Drehrohröfen mit einer Produktionskapazität von mehr als 500 t pro Tag

2. Kalk in Drehrohröfen mit einer Produktionskapazität von über 50 t pro Tag

3. Zementklinkern oder Kalk in anderen Öfen mit einer Produktionskapazität von über 50 t pro Tag

d. Anlagen zur Gewinnung von Asbest und zur Herstellung von Erzeugnissen aus Asbest

e. Anlagen zur Herstellung von Glas einschliesslich Anlagen zur Herstellung von

Glasfasern mit einer Schmelzkapazität von mehr als 20 t pro Tag