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Vernehmlassung 2005/132: Internationale Gesundheitsvorschriften (Revision des Internationalen Sanitätsreglements) · 87 Seiten

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(2) Von der WHO in Bezug auf Gepäck, Fracht, Container, Transportmittel, Güter und Postpakete gegebene Empfehlungen an die Vertragsstatten können folgende Ratschläge beinhalten:

– es werden keine besonderen Gesundheitsmaßnahmen angeraten;

– Ladeliste und der Route überprüfen;

– Inspektionen durchführen;

– Nachweise für Maßnahmen zur Beseitigung von Infektionen und Verseuchungen bei der

Abreise oder bei der Durchfuhr überprüfen;

– Gepäck, Fracht, Container, Transportmittel, Güter, Postpakete oder menschliche

Überreste behandeln, um Infektionen oder Verseuchungen einschließlich Krankheitsüberträger und Erregerreservoire zu beseitigen;

– besondere Gesundheitsmaßnahmen anwenden, um die sichere Handhabung und den

sicheren Transport menschlicher Überreste zu gewährleisten;

– Absonderung oder Quarantäne einführen;

– infizierte oder verseuchte oder verdächtige Gepäck- oder Frachtstücke, Container,

Transportmittel, Güter, oder Postpakete beschlagnahmen und unter kontrollierten Bedingungen vernichten, wenn andere verfügbaren Behandlungen oder Verfahren sonst erfolglos bleiben würden, und

– Ab- oder Einreise verweigern.