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Vernehmlassung 2005/132: Internationale Gesundheitsvorschriften (Revision des Internationalen Sanitätsreglements) · 87 Seiten
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(2) Von der WHO in Bezug auf Gepäck, Fracht, Container, Transportmittel, Güter und Postpakete gegebene Empfehlungen an die Vertragsstatten können folgende Ratschläge beinhalten:
– es werden keine besonderen Gesundheitsmaßnahmen angeraten;
– Ladeliste und der Route überprüfen;
– Inspektionen durchführen;
– Nachweise für Maßnahmen zur Beseitigung von Infektionen und Verseuchungen bei der
Abreise oder bei der Durchfuhr überprüfen;
– Gepäck, Fracht, Container, Transportmittel, Güter, Postpakete oder menschliche
Überreste behandeln, um Infektionen oder Verseuchungen einschließlich Krankheitsüberträger und Erregerreservoire zu beseitigen;
– besondere Gesundheitsmaßnahmen anwenden, um die sichere Handhabung und den
sicheren Transport menschlicher Überreste zu gewährleisten;
– Absonderung oder Quarantäne einführen;
– infizierte oder verseuchte oder verdächtige Gepäck- oder Frachtstücke, Container,
Transportmittel, Güter, oder Postpakete beschlagnahmen und unter kontrollierten Bedingungen vernichten, wenn andere verfügbaren Behandlungen oder Verfahren sonst erfolglos bleiben würden, und
– Ab- oder Einreise verweigern.