Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/133: Anpassung der Verordnung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (VWIS) im Rahmen des Gesetzgebungsprojekts BWIS I · 9 Seiten

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Im Anhang I der Verordnung sind die Meldepflichten der eidgenössischen und kantonalen Behörden gegenüber dem DAP geregelt.

Ziffer 6 regelt die Meldepflichten der Grenz- und Zollbehörden und wird in Buchstabe a bezüglich des zur Gewalt aufrufenden Propagandamaterials ergänzt.

Ziffer 9 regelt die Meldepflichten der kantonalen Polizeibehörden und wird bezüglich des zur Gewalt aufrufenden Propagandamaterials ergänzt.