Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/17: Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz, GStG) · 64 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 16Fedlex · Erläuternder Bericht

für die Schweiz am 1. Juli 2002 in Kraft trat28. Weiter erwähnt werden können die Strafgerichte, die aufgrund von Beschlüssen zwischenstaatlicher Organisationen errichtet werden, wie beispielsweise der Internationale Strafgerichtshof für Ex-Jugoslawien oder der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda. Der Auftrag dieser Gerichtshöfe besteht in der Verurteilung von Urhebern besonders schwerwiegender Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit betreffen. Die oben erwähnten Gerichtshöfe haben ihren Sitz in Den Haag in den Niederlanden, wo sie die Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen geniessen, die ihnen aufgrund der internationalen Vertragswerke, aus denen sie hervorgingen, sowie aus den Sitzabkommen zustehen, die die niederländische Regierung mit ihnen abgeschlossen hat.

2.3.1.9 Schiedsgerichte (Art. 2 Abs. 1 Bst. l)

Ein Schiedsgericht wird in Anwendung einer Schiedsklausel eines völkerrechtlichen Vertrags oder durch ein Abkommen zwischen den an einem Schiedsverfahren beteiligten Staaten geschaffen. Ein solches Gericht hat den Auftrag, über eine Rechtsfrage zwischen zwei Staaten zu entscheiden, und darf nicht mit einem Handelsschiedsgericht verwechselt werden, das von Unternehmen im Rahmen einer geschäftlichen Streitigkeit auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags angerufen wird.

Als Beispiel kann hier das Schiedsgericht von Taba angeführt werden. Der Schiedsvertrag vom 11. September 1986 zwischen der Regierung der Arabischen Republik Ägypten und der Regierung Israels führte zur Errichtung eines Schiedsgerichts für die Regelung einer Streitigkeit über das Gebiet von Taba. Die Parteien wählten Genf als Sitz des Schiedsgerichts. Der Kanton Genf stellte dem Gericht die erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung, und der Bund gewährte dem Gericht die notwendigen Vorrechte und Immunitäten, indem er das Übereinkommen vom 8. Dezember 1969 über Sondermissionen auf das Gericht, seine Mitglieder und die an seinen Arbeiten beteiligten Personen anwandte. 1977 gewährte di Schweiz auch dem mit der Frage der Abgrenzung der Kontinentalplatte zwischen Frankreich und dem Vereinigten Königreich betraute Schiedsgericht Gastrecht. Diese gewährte ebenfalls 1978 dem durch die Regierungen der Französischen Republik und der Vereinigten Staaten von Amerika bezeichneten Schiedsgericht. Dieses Gericht hatte über Fragen im Zusammenhang mit Massnahmen der beiden Regierungen zu entscheiden, die den Luftverkehr zwischen den beiden Ländern betrafen. In den beiden letzten Fällen schloss der Bundesrat mit jedem der am Schiedsverfahren beteiligten Staaten ein Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Gerichts und seiner Mitglieder ab und stützte sich dabei im Wesentlichen auf die Bestimmungen des Übereinkommens vom 1969 über Sondermissionen.

Das Übereinkommen vom 15. Dezember 1992 über Vergleichs- und Schiedsverfahren innerhalb der KSZE29 errichtete einen Vergleichs- und Schiedsgerichtshof mit der Aufgabe, durch das Mittel des Vergleichs und der Schiedsgerichtsbarkeit die Streitigkeiten beizulegen, die ihm von den Vertragsstaaten unterbreitet werden. Das Übereinkommen bestimmte Genf als Sitz des Gerichts, und der Bundesrat schloss am 17. November 1997 ein Sitzabkommen mit dem Schiedsgericht ab30.

28 SR 0.312.1

29 SR 0.193.235

30 SR 0.192.120.193.1