Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/60: Anhörung zur Ausserkurssetzung der Ein- und Fünfrappenstücke · 9 Seiten
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auflistet. Die Zeilen mit den Daten der ausser Kurs gesetzten Münzsorten werden gestrichen.
3. Auswirkungen der Ausserkurssetzungen
3.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Durch den Verzicht auf die Ausgabe der Ein- und Fünfrappenstücke werden im Jahre 2006 ca. 110'000 Franken, im Jahre 2007 ca. 250'000 Franken und ab 2008 jährlich 295'000 Franken eingespart. Die personellen Einsparungen belaufen sich auf 1/3 bis eine halbe Stelle.
Die swissmint rechnet, dass von den 868,8 Millionen ausgegebenen Fünfrappenstücken rund 50 - 60 Prozent an den Bund zurückfliessen werden, was einem einmaligen Betrag von 21,7 - 26 Millionen Franken entspricht. Dabei handelt es sich um ausstehende Verpflichtungen des Bundes. Diese Kosten werden der "Ausgleichsreserve Münzumlauf" belastet, in welcher für ausserordentliche Rückflüsse ein Betrag von 300 Millionen Franken in der Bilanz des Bundes zurückgestellt ist. Beim Einrappenstück ist kaum mit Rückflüssen zu rechnen. Hinzu kommen die einmaligen Kosten für die Vernichtung der Münzen in der Grössenordnung von rund 120'000 Franken. Dieser Betrag wird durch die Verwertung des Metalls noch etwas reduziert.
3.2 Auswirkungen auf die Wirtschaft
Im Bereich der Geldverarbeitung und Logistik sind durch den Wegfall des Fünfrappenstückes Einsparungen zu erwarten. Da für die Verarbeitung des Münzgeldes, ungeachtet der Stückelung, die gleichen Gebühren verrechnet werden, sind die Kosten für die Einreicher bei den Fünfräpplern im Verhältnis zu ihrem Wert am höchsten. Bei der Belieferung der Detaillisten mit Münzrollen werden von den Münzverarbeitern Gebühren erhoben. Diese können bei den Fünfrappenrollen fast 20% des Rollenwertes ausmachen. Da das Einrappenstück schon heute keine Bedeutung mehr im täglichen Zahlungsverkehr hat, ist weder mit Einsparungen noch Mehrausgaben für die Wirtschaft zu rechnen.
Da es sich beim Ein- und Fünfrappenstück nicht um eine Automatenmünze handelt, sind auf Seite der Automatenbetreiber keine Anpassungen erforderlich. Einzige Ausnahme bildet die Post, die in ihren Wertzeichenautomaten Fünfer annimmt. Hingegen müssen je nach Rundungsverfahren die Software der Kassensysteme bis zur definitiven Ausserkurssetzung angepasst werden.
4. Schlussfolgerungen
Das Einrappenstück ist ausser bei den Sammlern von Münzen kaum mehr von Bedeutung; somit dürfte dessen Ausserkurssetzung unbestritten sein und ohne Widerstände vollzogen werden können.
Während die Ankündigung des Verzichtes auf das Einrappenstück in der Bevölkerung kaum zur Kenntnis genommen wurde, gab es zur geplanten Ausserkurssetzung des Fünfräpplers diverse Berichte in verschiedenen Medien. Es
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