Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/60: Anhörung zur Ausserkurssetzung der Ein- und Fünfrappenstücke · 9 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 6Fedlex · Erläuternder Bericht

müssten die verfärbten Rohlinge gereinigt werden. Dies sowie die Lagerung der grossen Rondellenbestände (mit entsprechender Bindung von Kapital) würde hohe Kosten verursachen und wäre dementsprechend unwirtschaftlich.

1.5.2 Herstellung aus einem kostengünstigeren Prägematerial

Die zur Prägung von Münzen geeigneten Materialien sind aus Qualitäts- sowie Sicherheitsgründen sehr beschränkt. So eignet sich nicht jedes Metall für die Münzherstellung. Die Palette an Münzmetallen, welche die erforderlichen Kriterien wie gute Prägbarkeit, ausreichende Korrosionsbeständigkeit, genügende Verschleissfestigkeit, Wirtschaftlichkeit und nicht zuletzt gute Recyclierbarkeit erfüllen, ist begrenzt. Mit einem kostengünstigen Prägematerial wie z. B. kupfer- oder messingplattiertem Stahl5 oder mit Aluminium könnten die Kosten gewiss reduziert werden. Münzen aus dem erstgenannten Prägematerial oxydieren aber schnell und sehen schon nach kurzer Zeit unansehnlich aus. Beständiger sind Aluminiummünzen. Durch ihr geringes Gewicht und ihre Farbe wirken sie aber billig und ihre geringe Härte macht sie verschleissanfällig. Im Übrigen neigt Aluminium zum Kaltverschweissen, was einen negativen Einfluss auf die Standzeiten (Haltbarkeit) der Stempel hat. Die Akzeptanz bei der Bevölkerung ist sowohl bei den plattierten Stahl- als auch den Aluminiummünzen nicht gewährleistet. Eine neue Legierung wäre also mit grossen Entwicklungskosten verbunden. Weiter müssten bei einer Änderung der Legierung alle bisherigen Fünfrappenstücke ausgewechselt werden, was inklusive der nötigen Informationskampagne, Umstellung aller Maschinen, Probeprägungen usw. ebenfalls hohe Kosten verursachen würde.

1.5.3 Produktion in einem Billiglohnland

Es ist nicht auszuschliessen, dass in Ländern mit einem tiefen Lohnniveau die Fünfräppler günstiger produziert werden könnten als bei der swissmint. Offen bleibt, ob diese Unternehmen die von der Schweiz geforderten Sicherheits- und Qualitätsstandards erfüllen und ob sie über die nötigen Verpackungsanlagen verfügen. Andernfalls müssten die Münzen bei der swissmint teuer nachverpackt werden. Ebenfalls nicht zu vernachlässigen wären die mit hohen Kosten verbundenen Sicherheitstransporte. Das Problem der kleinen Stückzahlen und der hohen Rohstoffpreise bliebe weiterhin bestehen, wäre aber nicht mehr in der Hand der swissmint, sondern der ausländischen Produktionsstätte.

Insgesamt zeigt sich, dass eine Beibehaltung der Produktion von Ein- und Fünfrappenstücken unter veränderten Bedingungen (neue Materialien, anderer Produktionsstandort usw.) mit erheblichen Mehrkosten und grossen Unsicherheiten verbunden wäre.

1.6 Ablauf der Ausserkurssetzung

Vom Entscheid des Bundesrates bis zur Ausserkurssetzung ist eine Frist von einem Jahr vorgesehen. Diese Zeitspanne genügt, um die Kassensoftware der Detaillisten den neuen Erfordernissen anzupassen. Eine Änderung (Rundung des Endbetrages)

5 analog 1, 2 und 5-Euro-Cent EFD 6 von 9 VBericht_050912