Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/60: Anhörung zur Ausserkurssetzung der Ein- und Fünfrappenstücke · 9 Seiten
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psychologisch bedeutsamen Schwelle, z. B. 9.95 statt 10 Franken, angesetzt werden. Solche Schwellenpreise sind vor allem im Discountbereich wichtig.
In den letzten 7 Jahren betrug die Produktion an Fünfrappenstücken jährlich zwischen 5 und 13 Millionen Stück. Im Umlauf sind mehr als 868 Millionen der goldfarbenen Geldstücke. Der Fünfräppler ist nach dem Zehn- und dem Zwanzigrappenstück3 die dritthäufigste Münze. Der Bedarf ist demnach überdurchschnittlich hoch, obwohl das Fünfrappenstück nur noch wenig im Zahlungsverkehr benutzt wird. Dieser Widerspruch erklärt sich aus der Tatsache, dass kaum jemand mit einem Fünfrappenstück bezahlt, die Münze jedoch als Wechselgeld benötigt wird. Um den Zahlungsvorgang an der Kasse nicht aufzuhalten, begleichen die meisten Kunden ihre Schuld mit grösseren Münzen oder mit Noten. Während die übrigen kleineren Geldstücke leicht wieder abgesetzt werden können und automatentauglich sind, bleiben die ungeliebten Fünfrappenstücke zurück und werden von vielen Bürgern zur Erleichterung des Geldbeutels auf die Seite gelegt. Die Münzen werden damit dem Geldkreislauf entzogen und müssen durch Neuprägungen ersetzt werden. Dieses "Hortverhalten" wird von einer Studie der Deutschen Bundesbank im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Ein- und Zweieurocentmünzen bestätigt und war für den akuten Kleingeldmangel im Jahre 2004 in Deutschland verantwortlich.
1.4 Auswirkungen auf die Teuerung
1.4.1 Untersuchung der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV)4
Das Ökonomenteam der EFV hat, bevor die swissmint dem Bundesrat die Ausserkurssetzung vorschlug, allfällige Auswirkungen auf die Teuerung untersucht. Nachfolgend werden die wichtigsten Erkenntnisse dieser Untersuchung dargestellt.
Um die Auswirkungen auf die Teuerung zu untersuchen, ging man von folgenden Annahmen aus:
- Allfällige Aufrundungen der Detailhandelspreise aufgrund der Ausserkurssetzung
der Fünfrappenstücke sind nur bei Gütern unter 10 Franken relevant (rund 20% im Warenkorb des Landesindex für Konsumentenpreise [LIK])
- Angenommen wurde ein durchschnittlicher Preis dieser Güter von 5 Franken. Bei
einer Erhöhung um 5 Rappen führt dies zu einem Preisanstieg von lediglich 1 Prozent.
Aufgrund der Abschaffung der Fünfrappenstücke werden die Preise dieser Produkte maximal um 5 Rappen erhöht. Unter den oben genannten Voraussetzungen wäre, wenn alle diese Güter um 5 Rappen erhöht würden, mit einem einmaligen Anstieg der Teuerung (gemessen am LIK) um 0,2 Prozent zu rechnen.
Die grösste Bedeutung besitzen die 5 Rappen als Recheneinheit im Detailhandel. Eine Ausserkurssetzung bedeutet nicht automatisch, dass die Preise jedes einzelnen
3 In Zirkulation: 10 Rp.: 946 Mio. Stück; 20 Rp.: 893 Mio. Stück
4 Die vollständige Untersuchung ist einzusehen unter http://www.efv.admin.ch/d/wirtsch/studien/pdf/Notiz_Abschaffung5er.pdf EFD 4 von 9 VBericht_050912