Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/62: Fachhochschulakkreditierungsvereinbarung, Fachhochschulakkreditierungsagenturenverordnung, Fachhochschulakkreditierungsrichtlinien und Teilrevision Fachhochschulverordnung · 14 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: 324
1.11. Prüfbereich: Nachhaltigkeit
1. Die Fachhochschule sorgt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben für eine wirtschaftlich, sozial und ökologisch nach-
haltige Entwicklung und trägt mit einem Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement zur Qualitätsentwicklung der Fachhochschule bei.
2. Die Fachhochschule konzipiert ihr Studienangebot, ihre Forschungsaktivitäten sowie das Dienstleistungsangebot nachhaltigkeitsgerecht, fördert das Nachhaltigkeitsdenken ihrer Studierenden durch geeignete Massnahmen und bewirtschaftet ihre Infrastrukturen und Ressourcen energieeffizient und umweltschonend.
Die vorgeschlagene Ergänzung zur Konkretisierung des Begriffs "Nachhaltigkeit" beruht besonders auf der Stellungnahme des WWF-Bildungszentrums und nimmt Bezug auf das Postulat 06.3613 Markwalder Bär.
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