Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/62: Fachhochschulakkreditierungsvereinbarung, Fachhochschulakkreditierungsagenturenverordnung, Fachhochschulakkreditierungsrichtlinien und Teilrevision Fachhochschulverordnung · 14 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 324

I. Einleitung

Am 5. Oktober 2005 wurde das revidierte Fachhochschulgesetz (FHSG) in Kraft gesetzt. Der Gesetzgeber sieht in Art. 17a FHSG vor, dass das EVD Richtlinien zur Akkreditierung erlässt und mit den Kantonen vereinbaren kann, die Prüfung der Akkreditierungsgesuche an Dritte zu delegieren. Die Anerkennungsvoraussetzungen für externe Akkreditierungsagenturen sowie deren Rechte und Pflichten werden in einer separaten Akkreditierungsverordnung des EVD geregelt. Mit der Ergänzung der Fachhochschulverordnung (Art. 25a) soll das EVD ermächtigt werden, die Rechtsgrundlagen für die Akkreditierung zu erlassen.

Folgende Rechtsgrundlagen wurden als Entwurf in die Anhörung geschickt:

• Teilrevision Fachhochschulverordnung (Art. 25a FHSV);

• Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement und der Erziehungsdirektorenkonferenz über die Übertragung der Prüfung und Akkreditierung von Fachhochschulen und ihren Studiengängen auf Dritte (Fachhochschulakkreditierungsvereinbarung);

• Verordnung des EVD über die Anerkennung von Agenturen zur Prüfung und Akkreditierung von Fachhochschulen und ihren Studiengängen und über die Aufgaben dieser Agenturen (Fachhochschulakkreditierungsagenturenverordnung);

• Richtlinien des EVD für die Akkreditierung von Fachhochschulen und ihren Studiengängen (Fachhochschulakkreditierungsrichtlinien).

Die wichtigsten Partner des BBT hatten die Gelegenheit, sich im Rahmen einer informellen Anhörung in den Monaten April bis Juli 2006 zu den geplanten Rechtserlassen zu äussern. Die formelle Anhörung bei den interessierten Kreisen (vgl. Liste der zur Anhörung eingeladenen Kreise im Anhang) fand in der Zeit vom 7. September bis 7. Dezember 2006 statt. Dieser Bericht fasst die wichtigsten Ergebnisse dieser formellen Anhörung zu den oben genannten Texten zusammen.

II. Statistiken

Teilnehmende Anzahl angeschrie- Anzahl Stellungnah- Anzahl Teilnehmende,

bene Organisatio- men die auf Stellungnah-

nen / Institutionen me verzichtet haben

Kantonale Erzie- 26 1511

hungsdirektionen Politische Parteien 14 59

Partner 5 41

Spitzenverbände der 8 44

Wirtschaft Organisationen 11 74

TOTAL 64 3529

TOTAL in % 100 5545

Von den 64 formell zur Stellungnahme eingeladenen Partner haben 35 dem BBT eine Stellungnahme eingereicht; die Beteiligung von 55% kann als signifikant bezeichnet werden. Von den 26 Erziehungsdirektionen haben 15 eine Stellungnahme abgegeben. Die Mehrheit der übrigen Kantone haben ihre

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