Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/69: Bundesgesetz über die Psychologieberufe (Psychologieberufegesetz; PsyG) · 55 Seiten
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Eine Akkreditierung neben den Akkreditierungssystemen der Universitäten könnte zu Doppelspurigkeiten führen. Insbesondere Weiterbildungen an Universitäten und Fachhochschulen seien nach den für diese Institutionen geltenden bzw. bereits bestehenden Verfahren zu beurteilen (ZH, GR, CRUS).
Die CRUS möchte diese Bestimmung streichen.
2. Abschnitt: Psychologieberufekommission Artikel 44 Zusammensetzung und Organisation der Psychologieberufekommission
Allgemeines
Nebst der vorgesehenen Psychologieberufekommission soll eine Psychotherapiekommission vorgesehen werden, um die Aufgaben im Bereich der Psychotherapie wahrzunehmen (FG POP, DaS, KJF, AG, PSZ, SGAP, PSB, C.G. Jung-Institut). Die SGTA möchte, dass in dieser Kommission Psychotherapeutinnen aus verschiedenen Schulen, namentlich der Tiefenpsychologie, der kognitiven Verhaltenspsychologie, der integrativen und humanistischen Psychotherapie und der systemischen Psychotherapie Einsitz nehmen. Der SPV schlägt vor, eine Subkommission Psychotherapie einzurichten, welcher Vertreter und Vertreterinnen verschiedener Psychotherapierichtungen angehören. (siehe auch die Bemerkungen zur Psychotherapiekommission unter Abs 2 und Abs 3 dieses Artikels und Art. 45 Abs 1 Bst. f)
Schliesslich ist für die FMH die Ausbildung- und Weiterbildung in Psychologie nicht Sache des Bundes insbes. nicht des Bundesrates, sondern Sache der Hochschulen und anderer Weiterbildungsstätten.
Absatz 2
In der Psychologieberufekommission sollten zudem die Universitäten1 (da diese über die Diplomanerkennung entscheidet), Fachhochschulen2, Hausärzte und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie3, Psychotherapeuten der bestehenden Therapierichtungen4, psychotherapeutische Fachorganisationen5, psychologienahe Berufe6, alle Bereiche der Psychologie gleichberechtigt7, die Patientenorganisationen8 und die Kultur- und Sprachregionen9 vertreten sein. Zudem erheben der Kanton TI (als einer der ersten Kantone, der Regelungen im Psychologiebereich erlassen hat) und die Schweizerische Gesellschaft für Rechtspsychologie SGRP Anspruch auf Einsitz in die Psychologieberufekommission. Sollte die Mehrheit der Vertreter nicht aus dem Umfeld der Hochschulen stammen, so schlagen der Kanton FR und die beiden Universitäten FR und GE vor, die Diplomanerkennung einer anderen Instanz übertragen zu übertragen (z.B. der Conférence des Directeurs des Instituts de Psychologie des Universités Suisses (CDIPS)).
Während die FSP den Begriff Wissenschaft mit "der psychologischen Lehre und Forschung" ersetzen würde, schlagen die SKJP und die SGS vor, anstelle dieses Begriffes den Begriff "wissenschaftliche Psychologie" zu verwenden. Die SVKP hingegen spricht von den "psychologischen Wissenschaften", um Missverständnisse insbes. mit dem benachbarten Ausland zu vermeiden.
Der Kanton SG fordert allgemein eine angemessene Vertretung der einzelnen psychologischen Berufe in der Psychologieberufekommission.
Mit folgenden Formulierungen sollen die im Gesetz erwähnten Berufskreise näher definiert werden:
"...Berufskreise, die durch Vertreter der Fachverbände zu stellen sind" (VPZ).
"...Berufskreise für die in diesem Gesetz aufgezählten Psychologieberufe des Gesundheitswesens, insbes. der Psychotherapie. Die Kommission repräsentiert die Vielfalt der heutigen Psychotherapierichtungen" (DaS).
1Kanton Freiburg, Schweizerische Universitätskonferenz SUK (erwähnt Hochschulen), Hochschule für Angewandte Psychologie HAP, Universität Freiburg, Universität Genf
2Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz: Vertreter von Fachhochschulen, Schweizerischer Berufsverband für angewandte Psychologie SBAP, Hochschule für Angewandte Psychologie HAP, ZH, FR
3Kollegium für Hausarztmedizin KHM
4Institut für Kinder-, Jugendlichen- und Familientherapie Luzern, Schweiz. Vereinigung für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie vKJp: eine Fachperson aus dem Gebiet der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
5Schweizer Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen Verband SPV
6Schweiz. Gesellschaft für Systemische Therapie und Beratung
7Pro Mente Sana
8Pro Mente Sana
9Associazine ticinese psicologi e psicoterpeuti ATPP, Groupe Intercantonal Roman et tessinois, Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP