Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 10 Seiten
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1 kv schweiz
Mit genereller Stossrichtung einverstanden, Verzicht auf formelle Stellungnahme.
2 economiesuisse
Auswirkungen auf volkswirtschaftliche Kreditversorgung können noch nicht abschliessend beurteilt werden, da die Risikogewichte noch nicht definitiv kalibriert sind (QIS-CH, die parallel zur Anhörung stattgefunden hat, wird Basis dazu bilden). Daher bleibt nichts anderes übrig, als den Versprechungen der EBK zu trauen, wonach die makroökonomischen Auswirkungen von Basel II und die Konsequenzen für das Kreditgeschäft gering sein würden. Echo der Mitglieder primär deshalb ausgeblieben, weil die Banken bereits Mitte der 1990er Jahr zu einer risikosensitiveren Kreditpolitik übergangen sind und somit Basel II gleichsam vorweg genommen haben. Geringe Resonanz ist ein Indiz dafür, dass traditionell bedeutsame Bankkreditfinanzierung in der Schweiz funktioniert.
Umsetzungsziele der EBK – insbesondere keine Gefährdung der KMU-Finanzierung und Erhalt des CH-Eigenmittelniveaus – werden begrüsst. Risikogerechte Kreditkonditionen bilden Basis für gesundes Kreditgeschäft bzw. für marktorientierte Unternehmensfinanzierung. Ebenso wird die Umsetzung des Menu-Ansatzes begrüsst. Bezüglich Kalibrierung wird auf Stellungnahme der SBVg, ein Mitglied von economiesuisse, verwiesen: Balance zwischen überzeugender, glaubwürdiger Regulierung und Minimierung von Wettbewerbsnachteilen schweizerischer Banken im internationalen Vergleich finden. Verteilungswirkungen beachten. Vorgesehene überrissene, undifferenzierte Höhe des Eigenmittelzuschlags von 20% weder politisch noch rechtlich zu rechtfertigen.
3 Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB)
Überlegungen und Anliegen aus Sicht der Kantonalbanken sind in Stellungnahme der SBVg (vgl. 9, Seite 5) enthalten. Hier einige zusätzliche materielle Ergänzungshinweise. Wahlmöglichkeiten werden grundsätzlich begrüsst. Verhältnismässigkeit zwischen Aufwand und Nutzen fällt z.T. ungünstig aus. Deshalb Wunsch nach Verzicht auf akribische Berechnungsvorgaben, wenn sich daraus nur unwesentliche Beiträge zur angemessenen Eigenmittelunterlegung ergeben. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund des generellen sowie individuellen Eigenmittelzuschlags unter Säule 2. Generelle Skepsis gegenüber den Eigenmittelzuschlägen unter Säule 2 (mehr Eigenmittel im Gegenzug für einfachere Verfahren).
Die Beurteilung der Risikoverteilungsvorschriften kann erst nach Vorliegen des entsprechenden Rundschreibens vorgenommen werden.
4 Schweizerischer Gewerbeverband (SGV)
SGV unterstützt grundsätzlich die vorgesehene schweizerische Umsetzung von Basel II. Im Hinblick auf die Banken: Die Kalibrierung sollte die Balance zwischen den Vorteilen einer überzeugenden und glaubwürdigen Regulierung einerseits und einer Minimierung von Wettbewerbsnachteilen schweizerischer Banken im internationalen Vergleich andererseits finden. Augenmass bewahren für hohe Qualitätsstandards und Vermei-