Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 10 Seiten

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Base Requirement halbiert werden. Drei Gründe werden angeführt: Erstens sieht die EU-Regulierung keine Unterlegung mit Eigenmitteln für operationelle Risiken bei den erwähnten Firmen vor. Zweitens sind die Erträge der Effektenhändler bereits auf der Stufe der Depotbanken mit OpR-Zuschlag belegt. Und drittens unterliegen die Schweizer Fondsleitungen und Vermögensverwalter gemäss Entwurf KAG auch keiner solchen Anforderung.

7 Fédération des Entreprises Romandes (FER)

Die Zielsetzung von Basel II wird unterstützt. Die internationale Harmonisierung der Eigenmittelanforderungen muss sich dabei aber auf das absolut Notwendige beschränken, um jede Art von Überregulierung zu vermeiden, welche für die Wirtschaft im Allgemeinen und für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen nutzlos und schädlich ist. Das besondere Augenmerk der FER richtet sich auf den „Swiss Finish“, um zu vermeiden, dass die schweizerischen Unternehmen unter Wettbewerbsverzerrungen zu leiden haben, die sich aus der Umsetzung in schweizerisches Recht – wegen einer maximalistischen, exzessiven oder auf internationale Verhältnisse zugeschnittene Auslegung – ergeben. Ebenso soll die Umsetzung so ökonomisch wie möglich sein und nicht zu neuen bürokratischen Strukturen mit zusätzlichem Personalbedarf führen.

Säule 1: Die Unterscheidung zwischen einem SA-BIZ und einem SA-CH macht die Regulierung zusätzlich komplexer. Insgesamt hat der Umfang der Regulierungstexte bedauerlicherweise erheblich zugenommen und damit verbunden auch die Komplexität der Tätigkeit der Aufsicht und der bankengesetzlichen Prüfgesellschaften (mit entsprechenden Kosten). Die FER ist sich aber bewusst, dass es schwierig gewesen wäre, anders zu verfahren. Das Anliegen der EBK, mit den SA-CH die Umsetzungskosten möglichst tief zu halten, wird begrüsst. Das Angebot eines SA-BIZ entspricht perfekt den Bedürfnissen des schweizerischen Finanzmarktes. Bei der Regulierung der IRB-Verfahren erscheint der direkte Verweis auf den Original-Basel-II-Text angebracht. Es stellt sich höchstens die Frage, ob es – angesichts der kleinen Anzahl Institute mit einem IRB-Ansatz – überhaupt beide Ausprägungen des IRB braucht (F-IRB und A-IRB; in den USA wird nur der A-IRB angeboten). Die FER äussert den Wunsch, dass die Umsetzung in der Schweiz möglichst kostenbewusst vollzogen wird.

Säule 2: Keine besonderen Bemerkungen.

Säule 3: Die FER behaftet die EBK nochmals auf ihr Versprechen, dass die Mehrheit der Banken von einer minimalen Umsetzung der Säule 3 profitiert.

Höhe der Eigenmittelanforderungen: Aus Sicht der FER widerspricht das Ziel der EBK, die Eigenmittel insgesamt zu erhalten, dem Postulat, die Wettbewerbsfähigkeit international tätiger Banken zu verbessern. Dies zum offensichtlichen Schaden der schweizerischen Institute. Die Auswertung der QIS-4 in den USA verleitet die FER zum Schluss, dass Basel II offensichtlich ein Ungleichgewicht und Wettbewerbsverzerrungen hervorruft. In diesem Zusammenhang lässt die FER das EBK-Argument nicht gelten, dass die beiden Grossbanken bereits heute vergleichsweise hohe Eigenmittelanforderungen zu erfüllen haben und trotzdem Spitzenplätze unter den profitabelsten Banken einnehmen. Die Banken könnten nämlich noch besser dastehen. Die EBK möge deshalb keine übertriebenen Massnahmen ergreifen, welche den Handlungsspielraum der schweizerischen Banken auf internationaler Ebene einschränken. Das Ziel