Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 10 Seiten

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Redundanzen und Inkonsistenzen in der Offenlegung, d.h. unter Säule 3, sind möglichst zu verhindern. Die SBVg empfiehlt daher, die RRV-EBK dem EBK-RS EM- Offenlegung anzupassen. Die Verteilungswirkungen beim Übergang von der aktuellen Regulierung zu Basel II müssen – basierend auf den Ergebnissen der QIS-CH – vertieft analysiert und sorgfältig beurteilt werden. Da die QIS-CH parallel zur Anhörung stattgefunden hat, behält sich die SBVg eine Stellungnahme zu den Resultaten der QIS-CH ausdrücklich vor.2

10 Verband der Auslandbanken in der Schweiz (Auslandbankenverband) Der Auslandbankenverband schlägt nicht nur eine zeitliche, sondern auch eine inhaltliche Anpassung der schweizerischen Basel-II-Regulierung an diejenige der wichtigsten EU-Länder wie Grossbritannien und Deutschland vor. Sämtliche Wettbewerbsvorteile, welche die ausländischen Regulatoren ihren Banken gewähren, sollten auch in der Schweiz übernommen werden. Ferner wünscht sich der Auslandbankenverband eine Charakterisierung des Lombard-Lending-Business. Die EBK soll auf den 20%-Zuschlag unter Säule 2 verzichten, da dessen aufsichtsrechtliche Notwendigkeit aus der bisherigen Erfahrung nicht belegt werden könne. Ferner sieht der Auslandbankenverband keine Notwendigkeit, das Wahlrecht zwischen dem SA-CH und SA-BIZ einzuschränken. Zudem kommt aus der jetzigen Formulierung zuwenig deutlich hervor, dass die Kriterien einzeln und nicht kumulativ zu erfüllen sind (Antrag: Art. 29 Abs. 2 ersatzlos streichen). Neben weiteren technischen Punkten zu Kreditrisiken und operationellen Risiken bittet der Auslandbankenverband die EBK, bei

2 Die Original-Zusammenfassung der SBVg:

Die Schweizerische Bankiervereinigung unterstützt grundsätzlich die vorgesehene schweizerische Umsetzung von Basel II. Hinsichtlich der provisorisch vorgesehenen Kalibrierung haben wir zur Zeit grosse Bedenken. Es geht darum, die richtige Balance zu finden zwischen den Vorteilen einer überzeugenden und glaubwürdigen Regulierung einerseits sowie einer Minimierung von Wettbewerbsnachteilen schweizerischer Banken im internationalen Vergleich (Level Playing Field) anderseits. Zusätzlich ist die Wettbewerbsneutralität zwischen dem Schweizer (SA-CH) und dem Internationalen Standardansatz (SA-BIZ) bestmöglich sicherzustellen. Bezüglich der unter Säule 2 vorgesehenen Eigenmittel-Zuschläge akzeptieren wir natürlich, dass die EBK in speziellen Fällen Eigenmittelüberschüsse verlangen kann, lehnen jedoch sowohl die vorgesehene Höhe für einen allgemein erwarteten bzw. flächendeckenden Überschuss (20%) als auch das Prinzip einer Quantifizierung dieses Überschusses ab. Zudem ist in diesem Zusammenhang nicht erheblich, ob die Banken bereits heute über entsprechende Überschüsse verfügen oder nicht.

Um Redundanzen und Inkonsistenzen in der Offenlegung (Säule 3) nach Möglichkeit zu verhindern, empfehlen wir, die Vorschriften zur Rechnungslegung (RRV-EBK) den Vorschriften zur Offenlegung im Rahmen der Eigenkapitalregulierung (EBK-RS „EM-Offenlegung“) anzupassen.

Aus unserer Sicht ist zentral, dass die Verteilungswirkungen des Übergangs vom Status quo zu Basel II gestützt auf die Ergebnisse aus der Quantitative Impact Study Schweiz (QIS CH) vertieft analysiert und sorgfältig beurteilt werden. Da Vernehmlassung und QIS CH zeitlich parallel laufen, behalten wir uns eine Stellungnahme zu den Resultaten von QIS CH ausdrücklich vor.