Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 10 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht
12 UBS
In ihrer Antwort äussert sich die UBS nur zu den aus ihrer Sicht wesentlichen Punkten. Sie betreffen:
• Konsolidierungspflicht (Art. 6 ERV)
• Quotenkonsolidierung (Art 9 ERV)
• Behandlung der nicht im Handelsbuch gehaltenen eigenen Aktien (Art. 17 ERV)
• Definition des anrechenbaren Kapitals (Art. 14-25 ERV)
• Konflikt zwischen Art. 4 BankG und Art. 103 ERV hinsichtlich kommerzieller Beteiligungen
• EM-Anforderungen für Kreditderivate und Derivate: Die Überprüfung der Eigenmittelanforderungen und Anpassung an internationale Standards ist nicht nur auf Kreditderivate zu beschränken, sondern allgemein vorzunehmen.
• EM-Anforderungen für Marktrisiken: Die Anpassungen des Modellansatzes bedürfen noch vertiefter Diskussion sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
In einem Anhang wird eingehender Stellung bezogen, und es werden Ergänzungs- bzw. Präzisierungsvorschläge unterbreitet.
13 Credit Suisse Group (CSG)
Die Antwort der CSG enthält drei Teile: Einführung, Hauptanliegen sowie detaillierte, konstruktive Kommentare und Anregungen. Als wichtigste Hauptanliegen nennt CSG (i) Kalibrierungsgrundsätze, (ii) Kosten und (iii) ausgewählte Bereiche der schweizerischen Umsetzung von Basel II.
(i) Die schweizerische Regulierung sieht – teils explizit, teils implizit – unter Säule 1 verschiedene Multiplikatoren vor, darunter einen bankspezifischen Multiplikator im IRB-Kontext. Wenn die Kalibrierung implizit vorgesehene Multiplikatoren nicht berücksichtigt, auf heutige superäquivalente schweizerische Eigenmittelanforderungen sowie zusätzlich auf systemische Relevanz abstellt, statt auf reine Basel-I-Anforderungen, so würde dies für schweizerische IRB-Banken zu höheren Eigenmittelanforderungen gegenüber heute führen. Zudem würde eine solche Kalibrierung über das internationale Minimum hinausgehen und zu einer Verschlechterung des „Level Playing Field“ für schweizerische Banken führen. Der systemischen Bedeutung der beiden Grossbanken in der Schweiz sollte nicht mit einem Säule-1-Multiplikator begegnet werden.
(ii) Die Art und Weise wie die neuen Regeln in der Praxis angewendet und überprüft werden, beeinflusst massgeblich das Kosten/Nutzenverhältnis der schweizerischen Umsetzung von Basel II. Wenn die einzelnen Vorschriften wörtlich verstanden werden und ihre Einhaltung akribisch genau geprüft wird, erwachsen daraus immense Compliance-Kosten. Dies gilt sowohl für den IRB- als auch für den AMA-Bereich. Die EBK hat eine strenge Zulassungsprüfung angekündigt. Somit könnte eine hohe und kostspielige regulatorische Bürde auf die Schweizer Banken zukommen und sich ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der internationalen Konkurrenz verschlechtern.