Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 10 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht
der Kalibrierung der Multiplikatoren den Einfluss auf Ausreisser genau zu prüfen und ihn durch geeignete Massnahmen (Maximalerhöhungen, Säule-2-Reduktionen) zu korrigieren. Der Auslandbankenverband befürchtet, dass Banken, welche im „risikoarmen Vermögensverwaltungsgeschäft für Privatkunden“ tätig sind und heute als hervorragend kapitalisiert gelten wegen der Kalibrierung mit den Minimalvorschriften in Konflikt geraten könnten. Er schlägt deshalb vor, dass im Rahmen von Säule 2 Erleichterungen für Banken vorgesehen werden, deren zusätzliche geforderte Mindesteigenmittel gegenüber den heutigen Vorgaben um einen bestimmten Prozentsatz (z.B. 30%) ansteigen werden. Dieser Prozentsatz wäre im Rahmen der QIS-CH festzulegen.
11 Vereinigung Schweizerischer Handels- und Verwaltungsbanken (VHV)
Die VHV erachtet es als äusserst wichtig, dass auch kleine und mittlere Banken durch die Umsetzung von Basel II nicht benachteiligt werden. Er bedauert es, dass sich die Umsetzung von Basel II nicht auf die effektiv international tätigen Banken ausrichtet. Neben Kommentaren technischer Natur zur den Verordnungs- und Rundschreibenentwürfen bringt der VHV einige grundsätzliche Aspekte auf.
Generelle Kalibrierung: Befürchtung, dass Banken ohne substantielles Kreditgeschäft überdurchschnittlich unter den neuen Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken zu leiden haben.
Kalibrierung SA-BIZ: Nach Ansicht der VHV ist der SA-CH aggressiver ausgestaltet als der SA-BIZ. Ein über 1 liegender Faktor für die Kreditpositionen ist nicht gerechtfertigt.
Level Playing Field auf internationaler Ebene: Mit den verschiedenen Multiplikatoren sowie der zusätzlich geforderten Überdeckung von 20% gehen die inländischen Eigenmittelanforderungen über das internationale Minimum hinaus und verhindern im internationalen Vergleich ein „Level Playing Field“.
Offenlegung: Um Duplizitäten und Inkonsistenzen in der Offenlegung zu verhindern bzw. nicht weiter auszubauen, schlägt der VHV vor, die Offenlegungsvorschriften im Rahmen der Eigenmittelunterlegung so rasch wie möglich in die Rechnungslegungsvorschriften zu integrieren.
Zeitplan: Nach Wissen des VHV offeriert die EU auch jenen Banken, welche das Standardverfahren anwenden werden, die neuen Vorschriften flexibel erst nach dem 1.1.2007 einzuführen. Der VHV schlägt vor, diese Option auch schweizerischen Banken zu ermöglichen. Andernfalls könnten für Banken mit Tochtergesellschaften im Ausland verschiedene Probleme aufgrund inkonsistenter Zeitpläne entstehen.
Umsetzungsaufwand und Wettbewerbswirkung: Gemäss Aussage des VHV wird die Umsetzung der komplexen Vorschriften bei vielen kleinen und mittleren Vermögens- und Verwaltungsbanken zu unverhältnismässigem Aufwand führen (aufwendige internationale Kompatibilität, aufwendige Offenlegung bei den für die genannten Banken unerheblichen Kreditrisiken, keine Befreiung von den Erleichterungen bei der Regulierung der operationellen Risiken, Eigenmittelunterlegung von operationellen Risiken ohne gleichzeitige Entlastung bei den Kreditrisiken).