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Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 187 Seiten
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EBK-RS 06/[xy] Marktrisiken Seite 10
- über einem Jahr nach dem Stichtag: maximal 30 Kalendertage auseinander.87
bb) Futures, Forwards und FRAs
Futures, Forwards und FRAs werden als Kombinationen einer Long- und einer Short-Position behan- 88 delt. Die Laufzeit eines Future, Forward oder eines FRA entspricht der Zeit bis zur Belieferung beziehungsweise Ausübung des Kontrakts zuzüglich – gegebenenfalls – der Laufzeit des Basisinstruments.
Eine Long-Position in einem Zinsfuture ist beispielsweise abzubilden als
eine fiktive Long-Position in dem zugrunde liegenden Zinsinstrument mit einer Zinsfälligkeit zu 89
dessen Verfall und
eine Short-Position in einem fiktiven Staatspapier mit demselben Betrag und Fälligkeit am Erfül- 90
lungstag des Future.
Können unterschiedliche Instrumente geliefert werden, um den Kontrakt zu erfüllen, kann das Institut 91 wählen, welches lieferbare Finanzinstrument in die Berechnungen eingehen soll. Dabei sind jedoch die von der Börse festgelegten Konversionsfaktoren zu berücksichtigen. Bei einem Future auf einen Index von Unternehmensanleihen werden die Positionen zum Marktwert des fiktiven Basisportfolios abgebildet.
cc) Swaps
Swaps werden als zwei fiktive Positionen in Staatspapieren mit den entsprechenden Fälligkeiten abge- 92 bildet. Ein Zinsswap, bei dem ein Institut einen variablen Zins erhält und einen festen Zins zahlt, wird beispielsweise behandelt als
eine Long-Position in einem zinsvariablen Instrument mit einer Laufzeit, die dem Zeitraum bis zur 93
nächsten Zinsneufestsetzung entspricht und
eine Short-Position in einem festverzinslichen Instrument mit einer Laufzeit, die der Restlaufzeit 94
des Swaps entspricht.
Ist bei einem Swap eine Seite an eine andere Referenzgrösse wie z.B. einen Aktienindex gebunden, so 95 wird der Zinsbestandteil mit einer Restlaufzeit (Zinsfälligkeit) berücksichtigt, die der Laufzeit des Swaps oder dem Zeitraum bis zur nächsten Zinsneufestsetzung entspricht, während der Aktienbestandteil nach der Regelung für Aktien zu behandeln ist. Bei Zins-/Währungsswaps sind die Long- und Short-Positionen in den Berechnungen für die betreffenden Währungen zu berücksichtigen.
Institute mit wesentlichen Swapbüchern, die nicht von den in Abschnitt IV.A.a)aa) behandelten Ver- 96 rechnungsmöglichkeiten Gebrauch machen, können die in die Fristigkeiten- beziehungsweise Durationsfächer einzuordnenden Positionen auch mit so genannten Sensitivitätsmodellen oder "Pre-processing Models" berechnen. Es bestehen folgende Möglichkeiten:
Berechnung der Barwerte der durch jeden Swap bewirkten Zahlungsströme, indem jede einzelne 97
Zahlung mit dem entsprechenden Nullcouponäquivalent abgezinst und dem entsprechenden Laufzeitband (für Anleihen mit Coupon < 3%) zugeordnet wird [vgl. Abschnitt IV.A.c)aa)].
Berechnung der Sensitivität der Netto-Barwerte der einzelnen Zahlungsströme anhand der in der 98
Durationsmethode angegebenen Renditeänderungen. Die Sensitivitäten sind dann in die entsprechenden Zeitbänder einzuordnen und nach der Durationsmethode zu behandeln [vgl. Abschnitt IV.A.c)bb)].
Wird von einer der oben genannten Möglichkeiten Gebrauch gemacht, so hat die Prüfgesellschaft expli- 99 zit die Adäquanz der verwendeten Systeme zu verifizieren und zu bestätigen. Insbesondere müssen die berechneten Eigenmittelanforderungen die Sensitivitäten der einzelnen Zahlungsströme in Bezug auf Zinsänderungen adäquat reflektieren