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Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 187 Seiten

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EBK-RS 06/[xy] Marktrisiken Seite 15

‚ Den Anforderungen für das allgemeine Marktrisiko: Erfasst und unterlegt werden Risiken in der 122

Form von Schwankungen des jeweiligen nationalen Aktienmarktes.

Weisen Positionen neben den hier behandelten Aktienkurssrisiken noch andere Risiken, wie z.B. Wäh- 123 rungsrisiken oder Zinsänderungsrisiken auf, sind diese gemäss den entsprechenden Abschnitten dieser Richtlinien zu erfassen

a) Abbildung der Positionen

Sämtliche Positionen sind zunächst zu Marktwerten zu bewerten. Fremdwährungspositionen müssen 124 zum Kassakurs in Schweizer Franken umgerechnet werden

Indexpositionen können wahlweise entweder als Indexinstrumente behandelt oder in die einzelnen Ak- 125 tienpositionen aufgesplittet und wie normale Aktienpositionen behandelt werden. Das Institut hat sich jedoch auf eine Methode festzulegen und diese stetig anzuwenden.

Aktienderivate und ausserbilanzielle Positionen, deren Werte von Aktienkursveränderungen beeinflusst 126 werden, sind zum Marktwert der tatsächlichen oder fiktiven Basisinstrumente (Kontraktvolumen, d.h.

Marktwert der zugrunde liegenden Basiswerte) in das Messsystem aufzunehmen9.

aa) Zulässige Verrechnung von sich ausgleichenden Positionen

Gegenläufige Positionen (unterschiedliche Positionen in Derivaten oder in Derivaten und entsprechen- 127 den Basisinstrumenten) in jeder identischen Aktie oder jedem identischen Aktienindex können miteinander verrechnet werden. Zu beachten ist, dass Futures und Forwards als Kombination einer Long- und einer Short-Position abzubilden sind [vgl. Abschnitt IV.B.a)bb)] und deshalb die Zinsposition bei der Verrechnung mit einer entsprechenden Kassaposition im Basisinstrument bestehen bleibt.

bb) Futures- und Forward-Kontrakte

Futures- und Forward-Kontrakte sind als Kombination einer Long- beziehungsweise einer Short- 128 Position in einer Aktie, einem Aktienkorb oder einem Aktienindex einerseits und einer fiktiven Staatsanleihe andererseits zu behandeln. Aktienpositionen werden dabei zum aktuellen Marktpreis, Aktienkorb- oder Aktienindexpositionen als zu Marktpreisen bewerteter aktueller Wert des fiktiven zugrunde liegenden Aktienportfolios erfasst.

cc) Swaps

Aktienswaps werden ebenfalls als Kombination einer Long- und einer Short-Position abgebildet. Dabei 129 kann es sich entweder um eine Kombination aus zwei Aktien-, Aktienkorb- oder Aktienindexpositionen oder um eine Kombination aus einer Aktien-, Aktienkorb- oder Aktienindexposition und einer Zinsposition handeln.

b) Spezifisches Risiko

Zur Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das spezifische Risiko wird die Nettoposition pro 130 Emittent nach Art. 31 ERV bestimmt10. D.h., Positionen mit unterschiedlichem Vorzeichen für denselben Emittenten können verrechnet werden.

Die Eigenmittelanforderungen entsprechen 8% der Nettoposition pro Emittent (Art. 85 Abs. 1 ERV).131

Für diversifizierte und liquide Aktienportfolios reduzieren sich die Anforderungen für die spezifischen 132 Risiken auf 4% der Nettoposition pro Emittent. Ein diversifiziertes und liquides Aktienportfolio liegt

9 Aktien- und Aktienindexoptionen werden nach den in Abschnitt IV.E aufgeführten Methoden behandelt.

10 Eine Ausnahme besteht, falls für Optionen das vereinfachte Verfahren angewendet wird. In diesem Fall werden die Anforderungen für das allgemeine Marktrisiko und für das spezifische Risiko der Positionen gleichzeitig bestimmt und die Berücksichtigung der Optionspositionen bei der Ermittlung der Nettoposition gemäss Art. 30 ERV entfällt.