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Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 187 Seiten
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EBK-RS 06/[xy] Marktrisiken Seite 18
Sämtliche Rohstoffpositionen sind gemäss Tabelle 4 einer Rohstoff-Gruppe zuzuordnen. Innerhalb der 155 Gruppe kann die Nettoposition nach Art. 31 ERV berechnet werden, d.h., Long- und Short-Positionen dürfen verrechnet werden.
Kategorie Rohstoff-Gruppe
Rohöl Einteilung nach geographischen Kriterien, d.h. z.B. Dubai (Persi-
scher Golf), Brent (Europa und Afrika), WTI (Amerika), Tapis
(Asien-Pazifik) etc.
Raffinerieprodukte Einteilung nach Qualität, d.h. z.B. Benzin, Naphta, Flugbenzin,
Heizöl leicht (inkl. Diesel), Heizöl schwer etc.
Erdgas Erdgas
Edelmetalle Einteilung nach chemischen Elementen, d.h. Silber, Platin etc.
Buntmetalle Einteilung nach chemischen Elementen, d.h. Aluminium, Kupfer,
Zink etc.
Landwirtschaftliche Produkte Einteilung nach Grundprodukten, jedoch ohne Differenzierung nach Qualität, d.h. Soja (inkl. Bohnen, Öl, Mehl), Mais, Zucker, Kaffee,
Baumwolle etc.
Tabelle 4: Rohstoff-Gruppen
Sämtliche Rohstoffpositionen (Kassa- und Terminpositionen) sind in eine Standardmasseinheit (Barrel, 156 Kilogramm etc.) umzurechnen und zum aktuellen Kassapreis zu bewerten.
b) Rohstoffderivate14
Futures- und Forward-Kontrakte sind als Kombination einer Long- beziehungsweise einer Short- 157 Position in einem Rohstoff einerseits und einer fiktiven Staatsanleihe andererseits zu behandeln.
Rohstoff-Swaps mit einem festen Preis auf der einen und dem jeweiligen Marktpreis auf der anderen 158 Seite sind als eine Reihe von Positionen zu berücksichtigen, die dem Nominalbetrag des Kontrakts entsprechen. Dabei ist jede Zahlung im Rahmen des Swaps als eine Position zu betrachten. Eine Long-Position ist gegeben, wenn die Bank einen festen Preis zahlt und einen variablen erhält (Short-Position:
vice versa). Rohstoff-Swaps, die verschiedene Rohstoffe betreffen, sind getrennt in den entsprechenden Gruppen zu erfassen.
Rohstoff-Futures und -Forwards werden analog den Aktien-Futures und -Forwards behandelt159
c) Bestimmung der Eigenmittelanforderungen
Die Anforderungen für das Rohstoffrisiko betragen 20% der Nettoposition pro Rohstoff-Gruppe 160 (Art. 88 ERV). Um dem Basisrisiko, dem Zinsänderungsrisiko und dem "Forward Gap Risk" Rechnung zu tragen, bestehen zusätzliche Anforderungen in der Höhe von 3% der Bruttopositionen (Summe der absoluten Werte der Long- und Short-Positionen) aller Rohstoff-Gruppen.
E. Optionen
a) Abgrenzung
Bei Finanzinstrumenten, die ein Optionselement enthalten, das nicht materiell und dominant in Erschei- 161 nung tritt, ist das Optionselement im Sinne der Eigenmittelvorschriften nicht zwingend als Option zu
14 Optionen auf Rohstoffe werden nach den in Abschnitt IV.E aufgeführten Methoden behandelt.