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Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 187 Seiten
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EBK-RS 06/[xy] Marktrisiken Seite 20
Werden Optionen nach dem Delta-Plus-Verfahren behandelt, sind sie als Positionen abzubilden, die 171 dem mit dem Delta (Sensitivität des Optionspreises gegenüber Veränderungen des Preises des Basisinstruments) multiplizierten Marktwert des Basisinstruments (Kontraktvolumen, d.h. Marktwert der zugrunde liegenden Basiswerte) entsprechen. Abhängig vom Basisinstrument werden sie in die Eigenmittelberechnung für das spezifische Risiko und das allgemeine Marktrisiko gemäss den Abschnitten IV.A–IV.D einbezogen. Da die Risiken von Optionen mit dem Delta jedoch nicht ausreichend erfasst werden, müssen die Institute auch das Gamma-Risiko (Risiko aufgrund nichtlinearer Beziehungen zwischen Optionspreisänderungen und Veränderungen des Preises des Basisinstruments) und das Vega-Risiko (Risiko aufgrund der Sensitivität der Optionspreise gegenüber Veränderungen der Volatilität des Basisinstruments) berechnen.
a. Delta-Risiko
Die Eigenmittelanforderungen für das Delta-Risiko von Optionen auf Zinsinstrumente, Aktien, De- 172 visen und Rohstoffe basieren auf den deltagewichteten Positionen.
Die deltagewichteten Optionen auf Schuldtitel oder Zinssätze werden bei der Berechnung des all- 173 gemeinen Marktrisikos den im Abschnitt IV.A.c) beschriebenen Laufzeitbändern für Zinsinstrumente zugeordnet und – falls gegeben – ebenso bei der Berechnung des spezifischen Risikos berücksichtigt. Optionen auf Derivate sind wie die entsprechenden Derivate selbst doppelt abzubilden. So wird eine gekaufte Call-Option auf einen im Juni fälligen Drei-Monats-Zinsfuture im April – auf Basis ihres Deltaäquivalents – als Long-Position mit einer Laufzeit von fünf Monaten und als Short-Position mit einer Laufzeit von zwei Monaten betrachtet. Die verkaufte Option wird auf entsprechende Weise als Long-Position mit einer Laufzeit von zwei Monaten und als Short-Position mit einer Laufzeit von fünf Monaten eingeordnet.
Optionen auf Aktien, Devisen, Gold und Rohstoffe gehen ebenfalls als deltagewichtete Positionen 174 in die unter Abschnitt IV.B–IV.D beschriebenen Messgrössen für das Marktrisiko ein.
b. Gamma-Risiko
Für jede einzelne Option ist der Gamma-Effekt gemäss folgender Definition zu berechnen175
Gamma-Effekt = 0.5 ⋅ Γ ⋅ VB2,
wobei Γ den Gamma-Wert und VB die preisliche Veränderung des (fiktiven) Basisinstruments der Option bezeichnet. VB wird durch Multiplikation des Marktwertes dieses Basisinstruments (Kontraktvolumen, d.h. Marktwert der zugrunde liegenden Basiswerte) mit folgenden Sätzen berechnet:
à Optionen auf Anleihen bzw. entsprechende Terminkontrakte: Risikogewicht gemäss Tabelle 1 176 in Rz 105 (abhängig von der Laufzeit des (fiktiven) Basisinstruments);
à Optionen auf Zinssätze bzw. entsprechende Terminkontrakte: zu Optionen auf Anleihen analo- 177 ge Berechnungsweise, gestützt auf die entsprechende anzunehmende Renditeänderung gemäss Tabelle 3 in Rz 116;16 à Optionen auf Aktien oder Aktienindizes bzw. entsprechende Terminkontrakte: 8%;178
à Optionen auf Devisen oder Gold bzw. entsprechende Terminkontrakte: 10%;179
à Optionen auf Rohstoffe bzw. entsprechende Terminkontrakte: 20%.180
Aus den Gamma-Effekten ist für jede Kategorie von Basisinstrumenten ein Netto-Gamma-Effekt zu 181 berechnen. Die einzelnen Kategorien sind dabei wie folgt definiert:
16 VB ergibt sich damit als die durch die entsprechende anzunehmende Renditeänderung gemäss Tabelle 3 implizierte Veränderung des aus dem Basiswert resultierenden Gegenwartswertes.